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Markenpiraterie: Marktplatzbetreiber in der Pflicht

Im Kampf gegen Markenpiraterie gibt es ein neues interessantes Urteil. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat entschieden, dass der Betreiber eines physischen Marktplatzes dazu gezwungen werden kann, von Händlern begangene Markenrechtsverletzungen abzustellen sowie Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Verstöße zu ergreifen. Er muss dafür sorgen, dass keine Produktfälschungen an den Kunden gebracht werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof anhand einen Falles aus Tschechien (Rechtssache C-494/15 Tommy Hilfiger Licensing LLC u. a. / Delta Center a. s.). Die in diesem Sinne erlassenen gerichtlichen Anordnungen unterliegen denselben Bedingungen wie jene für Betreiber von Online-Marktplätzen.

Hintergrund: Die Gesellschaft Delta Center ist Mieterin des Marktplatzes 'Pražská tržnice' (Prager Markthallen). Sie hat die verschiedenen auf diesem Platz befindlichen Verkaufsflächen an Händler untervermietet. Mehrere Hersteller und Vertreiber von Markenerzeugnissen haben festgestellt, dass Fälschungen ihrer Erzeugnisse in den Prager Markthallen verkauft wurden. Sie beantragten daher bei den tschechischen Gerichten, Delta Center aufzugeben, die Vermietung der Verkaufsflächen in diesen Hallen an Personen, die solche Verstöße begangen haben, zu beenden.


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vg 08.07.2016