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Markenverband: China muss geistiges Eigentum konsequenter schützen

In China lässt das Verständnis für die wirtschaftliche Bedeutung von Marken, Markenführung und den Markenschutz weiter zu wünschen übrig. So stammen über 80 Prozent der von den europäischen Zollbehörden aufgegriffenen und nachgemachten Waren aus China. Der Markenverband, Berlin, fordert deshalb ausgewogene Konzepte zum Schutz des geistigen Eigentums.

"Wenn die VR China ihrem selbst gesetzten Anspruch zur Anerkennung von Marken genügen will, muss sie im eigenen Land geistiges Eigentum konsequenter schützen", so Dr. Alexander Dröge, Geschäftsführer Recht/Umwelt/Verbraucherpolitik des Markenverbandes.

Zwar habe die VR China mit der am Ende letzten Jahre in Kraft getretenen vierten Neuregelung des chinesischen Markengesetzes neue Instrumente gegen Verletzung des geistigen Eigentums eingeführt. Ohne konsequente Umsetzung bestünden viele Regelungen aber nur auf dem Papier, warnt der Markenverband. So sei eine der wesentlichsten Änderungen der Schutz vor bösgläubiger Markenanmeldung. Das heißt, Markenanmeldungen in reiner Behinderungsabsicht von Konkurrenten werden erschwert, der Widerspruch erleichtert. Aktuell sei die Rechtsdurchsetzung hier allerdings noch sehr langwierig.

"Gerade die Anmeldung deutscher Marken durch chinesische Firmen in China ist zwar untersagt, wenn dies bösgläubig, also zur Ausnutzung der bereits etablierten Marke, geschieht. An der Durchsetzung dieser Regelung hapert es jedoch", sagt Dröge. "So positiv die genannten Entwicklungen im chinesischen Markenrecht sind, in der Praxis werden sich diese daran messen lassen müssen, ob sie nach einer gewissen Anpassungsfrist auch praktisch von den lokalen Behörden umgesetzt werden."



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vg 14.05.2020