ANZEIGE

ANZEIGE

Zentrale Stelle Verpackungsregister überarbeitet Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Osnabrück, hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt ihren 'Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen' überarbeitet. Der neue Mindeststandard soll die Anwendung vereinfachen: Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens sollen Unternehmen die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen nun leichter überprüfen können. In der neuen Fassung werden auch technische Innovationen abgebildet, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck wurde eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt: 'Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur', 'Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung' sowie 'Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten'.

Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, bemängelt, dass es aktuell Tendenzen zu Verpackungen gebe, die bestenfalls teilweise verwertet werden können. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie, die europäische Plastiksteuer – dies alles dränge die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund. Stattdessen würden im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zunehmen. Viele Unternehmen hätten aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwenden dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde.

"Der Trend bei den Verbundverpackungen geht klar zu Lasten des Recyclings", so Rachut. "Auch wenn eine Verpackung hauptsächlich aus Papier besteht: Sobald eine Kunststoffbeschichtung dazu kommt, wird das Recycling begrenzt. Recyclingfähige Verpackungsalternativen aus Monomaterialien sind aus ökologischen Gesichtspunkten klar zu bevorzugen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ökologie in der Diskussion wieder die Oberhand gewinnt."

Hinzu kommt, dass die Verwertungskapazitäten und -produkte für faserbasierte Verpackungen mit Kunststoff deutlich begrenzt seien.

Über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Stifter der ZSVR sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband. Die ZSVR soll seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling sorgen. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen.



zurück

vg 02.09.2020