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EU und China unterzeichnen Abkommen zum Schutz europäischer geografischer Angaben

Die EU und China haben ein Abkommen unterzeichnet, mit dem jeweils 100 europäische und chinesische geografische Angaben geschützt werden. Das bilaterale Abkommen wurde im November 2019 erstmals unterzeichnet und soll die Verbraucher mit neuen Qualitätserzeugnissen bekannt machen. Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Münchener Bier, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma oder Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen mit geografischer Angabe zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).

"Die europäischen Erzeugnisse mit geografischer Angabe sind bekannt für ihre Qualität und Vielfalt, und es ist wichtig, dass sie auf EU- und auf internationaler Ebene geschützt werden, damit ihre Echtheit gewährleistet ist und ihr Ansehen erhalten bleibt", EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski. "Dieses Abkommen wird dazu beitragen und gleichzeitig unsere Handelsbeziehungen stärken, was unserem Agrar- und Lebensmittelsektor wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf beiden Seiten zugutekommen wird."


China war im Jahr 2019 mit einem Volumen von 14,5 Mrd. Euro der drittgrößte Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU. Außerdem ist China der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9 % des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen.

Das Abkommen soll nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Rat offiziell angenommen werden undwird voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten. Die Liste der europäischen geschützten geografischen Angaben finden Sie hier. Zur Liste der chinesischen geschützten geografischen Angaben geht es hier.

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vg 15.09.2020