ANZEIGE

ANZEIGE

Neues Gesetz soll Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht stärken

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Berlin, hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll unter anderem der Verbraucherschutz auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen verbessert, die Vermarktung wesentlich unterschiedlicher Waren als identisch (Dual Quality) verboten sowie für Blogger und Influencer mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Regelungen zu Online-Marktplätzen, Ranking und Verbraucherbewertungen

Der Gesetzentwurf soll mehr Transparenz im Bereich des Online-Handels schaffen. Folgendes ist geplant: Betreiber von Online-Marktplätzen müssen darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer handelt. Ermöglichen Vergleichs- und andere Vermittlungsplattformen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter, müssen sie die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen. Machen Plattformen, Webshops oder andere Unternehmer Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich, müssen sie darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Flankiert werden diese neuen Transparenzpflichten durch spezielle Unlauterkeitstatbestände zum Schutz vor verdeckter Werbung in Suchergebnissen und zum Schutz vor gefälschten Verbraucherbewertungen.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: "Unser Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen und für mehr Schutz gegen gefälschte Verbraucherbewertungen. Er dient einer europaweit einheitlichen und wirksamen Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften und stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch schuldhaft unlauter handelnde Unternehmen einen finanziellen Schaden erlitten haben. Ein moderner und wirksamer Verbraucherschutz schafft hierbei auch faire Wettbewerbsbedingungen für rechtstreue Unternehmen."

Verbot der Vermarktung wesentlich unterschiedlicher Waren als identisch (Dual Quality)

Identisch gekennzeichnete und vermarktete Waren können in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Beschaffenheit oder Rezeptur haben. Beispielsweise kann ein unter derselben Marke und mit identischer Verpackungsaufmachung in verschiedenen Mitgliedstaaten angebotener Joghurt einen unterschiedlich hohen Fett- oder Zuckeranteil haben. Ein neuer Unlauterkeitstatbestand (§ 5 Absatz 3 Nummer 2 UWG-E) sieht daher vor, dass die Vermarktung einer Ware als identisch zu einer in anderen Mitgliedstaaten auf dem Markt bereitgestellten Ware unzulässig ist, wenn sich die Waren im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und Merkmale wesentlich unterscheiden. Keine unzulässige Irreführung liegt dagegen vor, wenn die Unterschiede im Einzelfall durch "objektive und legitime Gründe" gerechtfertigt sind.

Regelungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation

Der Gesetzentwurf stellt klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass bei einer geschäftlichen Handlung ausschließlich zugunsten eines fremden Unternehmens nur dann ein kommerzieller Zweck anzunehmen ist, wenn der Handelnde ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen erhält (§ 5a Absatz 4 UWG). Damit werde klargestellt, dass Empfehlungen von Influencern ausschließlich für Dritte ohne Gegenleistung keine kennzeichnungspflichtige kommerzielle Kommunikation darstellen.

Der Entwurf ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2. Dezember 2020 Stellung nehmen.



zurück

vg 05.11.2020