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EU-Parlament beschließt europäische Sammelklage

Das EU-Parlament hat die EU-Sammelklagen beschlossen. Sie soll einen "besseren Schutz für Verbraucher in Europa" gewährleisten. Das heute (24.11.) vom Parlament gebilligte Gesetz ermöglicht es Verbrauchergruppen, ihre Kräfte zu bündeln und Sammelklagen in der EU anzustrengen. Die neuen Regeln schaffen einheitliche Vorgaben für Sammelklagen in allen Mitgliedstaaten. So werden zum einen die Verbraucher vor Massenschäden geschützt. Zum anderen bieten die neuen Vorschriften angemessene Garantien, dass es nicht zu missbräuchlichen Klagen kommt, heißt es in einer Mitteilung. Es greife nämlich das Verursacherprinzip: Die unterlegene Partei trägt die Verfahrenskosten der obsiegenden Partei.

Nach dem europäischen Sammelklagenmodell dürfen nicht Anwaltskanzleien, sondern nur qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherschutzorganisationen Verbrauchergruppen vertreten und Klagen vor Gericht bringen.

Alle Mitgliedstaaten müssen mindestens eine wirksame Verfahrensform einführen, die es qualifizierten Einrichtungen (z. B. Verbraucherschutzorganisationen oder öffentlichen Stellen) erlaubt, Klagen vor Gericht zu erheben, um die Unterlassung (Einstellung oder Verbot) der jeweiligen Praxis oder eine Entschädigung zu erwirken.

Sammelklagen können gegen Gewerbetreibende erhoben werden, die vermeintlich gegen Unionsrecht verstoßen haben – etwa beim Datenschutz oder in Bereichen wie Reisen und Tourismus, Finanzdienstleistungen, Energie und Telekommunikation. Die neue Richtlinie bezieht sich darüber hinaus auch auf Verstöße, die vor der Erhebung oder dem Abschluss der Sammelklage eingestellt wurden. Das liegt daran, dass die die entsprechende Praxis möglicherweise noch verboten werden muss, damit sich derlei Fälle nicht wiederholen können.

Der Gesetzentwurf ist Tauch eine Reaktion auf Problme wie den Dieselskandel. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Sammelklagen vor Gericht einreichen, aber erst jetzt wird dies in der gesamten EU möglich.



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vg 24.11.2020