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Verlängerung des Lockdown: Regeln für den Handel verschärft

Der teilweise Lockdown hierzulande geht weiter. Die am 28. Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Neue Regeln für den Einzelhandel

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche und auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche befinden darf. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Als kontraproduktiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin die beschlossenen neuen Corona-Regeln für den Einzelhandel.

"Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Es wäre laut HDE besser, die bereits den November geltende Vorgabe von zehn Quadratmetern Verkaufsfläche pro Kunde für alle Einzelhändler durchgängig beizubehalten. Der HDE sieht bei der beschlossenen Neuregelung deutliche Risiken und befürchtet Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften und Kaufhäusern. Das schaffe neue Gelegenheiten für Ansteckungen. Zudem verstärkten die anstehenden Kunden dann das Gefühl bei den Verbrauchern, die Waren könnten knapp werden. Die Konsequenz könnten erneut verstärkte Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel sein.



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vg 26.11.2020