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Kartellamt: XXXLutz und Tessner-Gruppe dürfen unter Auflagen fusionieren

Das Bundeskartellamt, Bonn, erlaubt die Fusion von XXXLutz mit Roller & Co. unter Auflagen. Konkret geht es um die Beteiligung der Mann Mobilia Beteiligungs GmbH, Würzburg (Teil der österreichischen XXXLutz-Gruppe), in Höhe von 50 Prozent an der Tejo Möbel Management Holding GmbH & Co. KG (u.a. Roller, Tejo’s SB Lagerkauf), Goslar, sowie der Roller GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Tessner-Gruppe). Dabei ging es um Absatzseite des Vorhabens, also das Verhältnis Möbelhandel und Endkunde. Die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Beschaffungsmärkte – also das Verhältnis zwischen Möbelhandel und Möbelhersteller – liegt in diesem Fall bei der Europäischen Kommission. Dieses Verfahren ist bislang noch nicht abgeschlossen.

Die XXXLutz-Gruppe (u.a. XXXLutz, Dodenhof, Zurbrüggen, Poco, Mömax) ist in Deutschland mit über 200 Niederlassungen vertreten und damit hierzulande der zweitgrößte Möbelhändler. Das Vorhaben bezieht sich auf 155 Standorte der Tessner-Gruppe, die Nummer 4 unter Deutschlands Möbelhändlern. Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes dürfen 22 dieser Tessner-Standorte nicht übernommen werden, ein weiterer XXXLutz-Standort muss abgegeben werden. An diesen 23 Standorte würde der Zusammenschluss zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen, so die Kartellwächter. Vor allem im Möbel-Discountbereich hätten die Kunden dort künftig keine hinreichende Auswahl mehr zwischen verschiedenen Händlern. Die Unternehmen müssten deshalb diese 23 Standorte zunächst an einen oder mehrere unabhängige Dritte veräußern, bevor sie den restlichen Zusammenschluss vollziehen dürfen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "In diesem Fall ist unser Verfahren nur der erste Teil der nötigen kartellbehördlichen Prüfungen. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission zu den Beschaffungsmärkten steht noch aus. Mit dem Zusammenschluss entsteht Deutschlands größter Möbelhändler. Wir haben die Absatzseite, also die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, eingehend untersucht. Für 23 Standorte haben wir wettbewerbliche Bedenken."

Nach dem Zusammenschluss entsteht der auch insgesamt größte Möbelhändler in Deutschland (vor Ikea). In der überwiegenden Zahl der betroffenen Markträume, insbesondere in den Ballungsräumen, werde es aber auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerb geben. Es gebe dort neben XXXLutz und den Unternehmen der Tessner-Gruppe jeweils eine nicht unerhebliche Zahl von konkurrierenden Möbelhändlern.



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vg 26.11.2020