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Supermärkte sollen Elektroaltgeräte zurücknehmen

Die Konsumenten sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte über 25 Zentimeter sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Voraussetzung für eine umweltschonende Entsorgung von Elektroaltgeräten ist eine verbesserte Sammlung. Je mehr Sammelstellen wir haben, desto weniger Geräte enden in der Restmülltonne oder werden illegal vermarktet. Ein engmaschiges Netz aus Sammelstellen gibt uns die Chance, mehr Elektroaltgeräte in die richtigen Wege zu lenken und so Schadstoffe verlässlich auszuschleusen sowie wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen."

Laut Umweltministerium wurden rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings sei nicht jedes Altgerät im Recycling angekommen, weil viele Geräte im Restmüll endeten, langlebige Geräte noch im Gebrauch seien oder vor allem kleine Geräte vergessen in Schubladen lagerten.

Gesetzesänderung soll bisherige Lücken schließen

Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind.

Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren sowie das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Gesetz und Verordnung sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten.



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vg 17.12.2020