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Kartellabsprachen: Bundeskartellamt verhängt Bußgelder von 358 Mio. Euro

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat im Jahr 2020 Bußgelder in Höhe von rund 358 Mio. Euro wegen verbotener Kartellabsprachen gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Pflanzenschutzmittel, Kfz-Schilder und Aluminium-Schmieden. 13 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung (Kronzeugenprogramm) Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt, daneben gab es weitere Hinweise aus anderen Quellen.

Fusionskontrolle: 1.200 Vorhaben geprüft

Zudem hat das Bundeskartellamt rund 1.200 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden sieben Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: In zwei Fällen (XXXLutz / Tessner, u.a. Roller; Kaufland / Real) wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Drei Fälle wurde nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben (Allianz / ControlExpert; Malteser Krankenhaus / Diakonissen Flensburg; Belron, Carglass / A.T.U.). In zwei Fällen läuft das Hauptprüfverfahren derzeit noch.
Die Veräußerung der Standorte des Lebensmitteleinzelhändlers Real beschäftigt das Bundeskartellamt bisher in drei verschiedenen Verfahren. Entschieden ist bislang, dass das mittelständische Handelsunternehmen Globus bis zu 24 Standorte übernehmen und Kaufland nur unter Bedingungen bis zu 92 Standorte erwerben darf. Die Übernahmepläne von Edeka werden noch geprüft.

Digitalwirtschaft war 2020 ein Schwerpunkt der Arbeit

Die Digitalwirtschaft war auch im vergangenn Jahr eine Priorität des Bundeskartellamtes.

"Wir prüfen derzeit mögliche Eingriffe seitens Amazons in die Preissetzungsfreiheit der Market-Place-Händler und mögliche Benachteiligungen dieser Händler durch Amazons Zusammenarbeit mit Markenherstellern", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Wir hoffen, die konkrete Umsetzung unserer Grundsatzentscheidung zu Facebook aus dem Jahr 2019 wegen der Zusammenführung von Daten in 2021 zu Ende zu bringen. Gegen Facebook haben wir ein zweites Missbrauchsverfahren eingeleitet, das die Verknüpfung von Virtual-Reality-Produkten des Konzerns mit seinem sozialen Netzwerk betrifft. Wir arbeiten mit Druck an unserer grundlegenden Sektoruntersuchung zur Onlinewerbung. Weitere Fälle sind – auch im Hinblick auf die Umsetzung der GWB-Novelle und unserer neuen Instrumente – in Vorbereitung."

Im Bereich der digitalen Wirtschaft ist neben den Verfahren sowie informellen Konsultationen etwa zu Kooperations- und Plattformvorhaben auch die Grundsatzarbeit von zentraler Bedeutung.

Mundt: "Wir haben auch mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften bereits zahlreiche erfolgreiche Verfahren in der Digitalwirtschaft geführt. Trotzdem ist es wichtig, dass das Wettbewerbsrecht Ergänzungen erfährt, damit wir die wettbewerbsverzerrenden Mechanismen der digitalen Wirtschaft besser erfassen und wettbewerbsrechtlich regulieren können. Im deutschen Kartellrecht werden wir hoffentlich schon bald sehr wichtige Ergänzungen sehen, um den Missbrauch von Marktmacht durch große digitale Plattformen wirksam verhindern zu können. Der Gesetzgebungsprozess zur GWB-Novelle ist weit fortgeschritten und wir bereiten uns auf die Anwendung dieses neuen Instruments ab dem kommenden Jahr vor."

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vg 04.01.2021