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Corona-Hilfen: Regierung beschließt Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik und will die Corona-Hilfen vereinfachen und aufstocken. Die Überbrückungshilfe III wurde deshalb nochmal erweitert. Konkret soll die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) pro Unternehmen erhöht werden – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Zu den wichtigsten Punkten gehört zudem, dass alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten können. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

Ebenfalls interessant: Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Einen Überblick finden Sie hier.



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vg 20.01.2021