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Kartellamt kooperiert mit Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundeskartellam und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), beide Bonn, wollen künftig im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes zusammenarbeiten und bündeln dafür ihre jeweiligen Kompetenzen und Expertise. Geplant sind ein kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die gegenseitige Unterstützung in den verbraucherschutzbezogenen Aufgabenfeldern zwischen den Kartellwächtern und der Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Beide Behörden wollen sicherstellen, dass die Vorteile der Digitalisierung bei den Verbrauchern tatsächlich ankommen und nicht zu Nachteilen werden. Während das BSI besonders die Cyber-Sicherheit im Blick hat, verfolgt das Bundeskartellamt Wettbewerbsprobleme und verbraucherschädliche Praktiken vor allem auch in der digitalen Wirtschaft."

Das Bundeskartellamt nimmt seit 2017 Befugnisse im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wahr. Es führt bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften Sektoruntersuchungen durch. Im Fokus stehen Sachverhalte, die den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskartellamt bisher Untersuchungen von Vergleichsportalen im Internet, Smart-TVs sowie Nutzerbewertungen im Internet durchgeführt.

Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Aufgabe ist es, Verbraucher zu sensibilisieren, vor Sicherheitsrisiken zu warnen, Empfehlungen zur sicheren Nutzung von Informationstechnik zu geben und zuständige Stellen bei der Durchsetzung von Sicherheitsinteressen der Verbraucher gegenüber Herstellern und Diensteanbietern zu unterstützen.



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vg 22.01.2021