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Marktforschungsverbände überarbeiten Branchen-Richtlinien

Der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V., die Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e. V. (ASI), der BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) und die Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e. V. (DGOF) haben ihre Branchen-Richtlinien überarbeitet. Damit passe man die berufsständischen Verhaltensregeln an die aktuellen Entwicklungen der Branche und deren Digitalisierung sowie an die geänderten Datenschutzbestimmungen an, teilten die Marktforschungsverbände mit.

Unter anderem wurde die 'Richtlinie für Online-Befragungen' an die Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst und bei der 'Richtlinie für die Befragung von Minderjährigen' wurden die Altersgrenzen und die Anforderungen in Abhängigkeit von den Befragungsorten konkretisiert. Die umfangreichsten Änderungen gab es bei der 'Richtlinie für die Aufzeichnung und Beobachtung von Gruppendiskussionen und qualitativen Einzelinterviews'. Diese wurde gänzlich umbenannt in 'Richtlinie für Aufzeichnung und Beobachtung in der Markt- und Sozialforschung' und gilt damit für alle Befragungsmodi. Zudem enthält sie nun eindeutige Regelungen zu Inhome Visits, zum Streamen und zu Videokonferenzen bei Gruppendiskussionen und Interviews. Alle Richtlinien wurden durch Mustertexte zu Verpflichtungserklärungen und Einwilligungen ergänzt.

Alle in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung Tätigen sind laut den vier Verbänden an die Richtlinien gebunden. Sie gelten durch die sogenannte Verkehrssitte also auch für solche Markt-, Meinungs- und Sozialforscherinnen und -forscher, die nicht Mitglied eines Verbandes sind. Die Richtlinien ergänzen in Deutschland den internationalen ICC/ESOMAR Verhaltenskodex, die Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung und die Qualitätsrichtlinien der deutschen Verbände.



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vg 28.01.2021