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IÖW präsentiert Wege zu einer teilhabe- und gemeinwohlorientierten Plattformökonomie


Über die Marktmacht der Online-Plattformen wird schon länger diskutiert. Auch die Frage, wie man diese Macht regulieren und die Plattformökonomie politisch zu gestalten kann, ist ein Thema, das die Politik beschäftigt. Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act will die Europäische Union digitale Souveränität voranbringen. Auch Deutschland setzt neue Regeln gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um eine werteorientierte Plattformpolitik voranzubringen.

Basierend auf aktueller Forschung empfiehlt nun das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), Berlin, dass Deutschland und die Europäische Union in der Plattformpolitik stärker auf das Gemeinwohl und Teilhabe der User setzen sollten. Die Marktmacht weniger dominanter monopolähnlicher Plattformen müsse reduziert werden. Demokratisch verfasste Plattform-Alternativen sollten gestärkt werden, damit User unabhängiger werden und mehr teilhaben können. Und die öffentliche Hand sollte im Sinne der Daseinsvorsorge in kritischen Bereichen eigene Angebote schaffen.

"Shopping, Kurznachrichten, soziale Netzwerke – digitale Plattformen prägen unsere Gesellschaft, immer mehr wird online abgewickelt. Mit weitreichenden Konsequenzen für Marktmacht, Datenschutz und Meinungsfreiheit", so Plattformforscher Jonas Pentzien vom IÖW.

Politik muss Demokratiedefizit und Abhängigkeiten der User verringern

Aus Perspektive einer nachhaltigen Entwicklung würden die bisherigen Politikaktivitäten zu kurz greifen, so Pentzien.

"Weder das virulente Demokratiedefizit noch die Abhängigkeiten auf Seiten der Plattform-User, die aus der monopolähnlichen Stellung weniger dominanter Plattformen resultieren, werden strukturell angegangen. Um dies zu ändern, sollte die Politik vor allem das Gemeinwohl und die digitale Teilhabe der Nutzerinnen und Nutzer in den Vordergrund stellen", fordert der Plattformexperte.

Es sollte verboten werden, dass Plattformen Daten unterschiedlicher Dienste zusammenführen sowie eine Doppelrolle als Anbieter und Marktplatz wahrnehmen, lautet die Empfehlung in einem aktuellen Strategiepapier des IÖW. Zudem sollte im europäischen und im deutschen Wettbewerbsrecht die Option eröffnet werden, Plattformkonzerne entlang von Unternehmensbereichen zu entflechten. Im Gegenzug sollten solche Plattformen, die User demokratisch einbinden, gefördert werden und die Europäische Union und Deutschland sollten entsprechende Neugründungen über Startup-Förderung unterstützen. Hierfür müsse auch das Genossenschaftsrecht novelliert und die Möglichkeit eines rechtssicheren digitalen Beitritts in Genossenschaften geschaffen werden.

Öffentliche Datenpools und Plattformen einrichten

Gesellschaftliche Innovationsprozesse sollten mit öffentlichen Datenpools gefördert werden, auf deren Basis kleine und mittlere Unternehmen teilhabeorientierte Geschäftsmodelle entwickeln können. In Bereichen, in denen teilhabeorientierte Plattformen nur schwer Fuß fassen können, sollten öffentliche Plattformen geschaffen werden, um Usern im Sinne der Daseinsvorsorge Alternativen zu eröffnen.

Das Paper finden Sie hier. Basierend auf Expert/inneninterviews und einer vergleichenden Politikfeldanalyse identifiziert der Bericht politische und legislative Treiber und Hindernisse für Plattformgenossenschaften in den Marktwirtschaften der USA, Deutschlands und Frankreichs.

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vg 12.03.2021