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Produkt- und Markenpiraterie: Zoll sichert Fakes im Wert von 239 Mio. Euro

Produkt- und Markenpiraterie: Fälschungen im Wert von 239 Millionen Euro sichergestellt (Quelle: Zoll)
Produkt- und Markenpiraterie: Fälschungen im Wert von 239 Millionen Euro sichergestellt (Quelle: Zoll)

Der Zoll hat 2020 gefälschte Waren im Wert von 239 Millionen Euro beschlagnahmt. Im Vorjahr betrug dieser noch 225 Millionen Euro. Das zeigt die Jahresbilanz des Zolls. Die Fälle an Grenzbeschlagnahmen sanken dabei von 36.324 auf 24.333, die Anzahl beschlagnahmter Waren (in Tsd. Stück) von 5,2 Millionen gefälschte Produkte in 2019 auf 3,7 Millionen gefälschte Produkte in 2020. Hier finden Sie die Zoll-Jahresstatistik. 51 Prozent der gefälschten Waren kommen aus der China, gefolgt von Hongkong (18 %) und der Türkei mit 12,5 Prozent. Die Zahlen der Zollstatistik 2019 finden Sie hier.

Markenverband: Bedrohung durch Fälschungen über Onlinevertriebswege erreicht neue Außmaße

Bei den aufgegriffenen Produkte handle es sich um die "sichtbare Spitze des Eisbergs", so der Markenverband, Berlin. Der Wert beschlagnahmter Waren in den Bereichen Arzneimittel und Körperpflegeprodukte habe sich verfielfacht, in den Bereichen Elektrische/Elektronische Ausrüstung und Nahrungsmittel/Getränke verdoppelt. Zudem zeigten die Zahlen des Zolls drastisch, wie stark inzwischen Kriminelle den Onlinehandel in Verbindung mit dem Postversand als Vertriebsweg für Fälschungen nutzen: 69 Prozent aller Aufgriffe von Fälschungen erfolgten 2020 auf dem Postweg, gegenüber 53 Prozent im Jahr 2019.

"Während der Corona-Pandemie haben sich die Vertriebswege krimineller Fälscher über das offene Internet endgültig etabliert. Es ist an der Zeit, dass die Politik den Tatsachen ins Auge blickt und den Vertrieb gefälschter Produkte über die Onlinehandelsplattformen und die bekannten sozialen Netzwerke mit legislativen Maßnahmen eindämmt", so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V. "Aktuell ist der europäische Gesetzgeber gefordert durch Nachschärfung des Digital Services Act die Online-Vertriebswege der kriminellen Fälschungsverkäufer zu beschneiden. Nur so können Verbraucher wirkungsvoll vor den Gefahren gefälschter Waren geschützt werden."

APM fordert, Prüfpflichten der Plattformbetreiber zu verschärfen

Volker Bartels, Vorstandsvorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM), Berlin, betont, dass der Zoll zwar gute Arbeit leiste, aber nur einen bestimmten Anteil der Lieferungen kontrollieren könne, inbesondere wenn viele Einzelsendungen im Internet bestellt würden. Die von Fälschungen betroffenen Industrieunternehmen leistetn als Rechteinhaber bereits ihren Teil und gehen laut Bartels unter anderem gegen illegale Webseiten vor und suchen auf den großen Handelsplattformen nach Fälschungen. Die Europäische Kommission woll mit dem angekündigten Digital Services Act zudem auch die Handelsplattformen selbst stärker in die Verantwortung nehmen. Diese sollen unter anderem dazu verpflichtet werden, die Identität der auf ihren Seiten tätigen Dritthändler eindeutig festzustellen.

"Seine eigenen Geschäftspartner zu kennen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dass einige Handelsplattformen dazu erst gesetzlich verpflichtet werden müssen, spricht bereits eine deutliche Sprache. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verifizierung der Händlerangaben ist ein absolut notwendiger Schritt. Diese Verpflichtung sollte allerdings nicht nur für Online-Plattformen gelten, sondern überall dort, wo gewerblich gehandelt wird. In keinem Fall sollten es jedoch wie bisher die Verbraucher und geschädigten Rechteinhaber sein, die am Ende das Risiko tragen, dass ihre Ansprüche bei Problemen ins Leere laufen", meint Bartels.

Aktive Prüfpflichten der Plattformbetreiber sehe der Entwurf des Digital Services Act allerdings nicht vor. Bartels fordert, dies zu ändern.

"Die Handelsplattformen verdienen – wenn auch ungewollt – am Verkauf der Fälschungen mit. Es darf nicht allein die Aufgabe der Geschädigten sein, für die Einhaltung des Rechts zu sorgen, indem sie den Handelsplattformen immer wieder dieselben rechtsverletzenden Angebote melden. Ein stärkeres Engagement der Plattformen im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie würde nicht nur den Rechteinhabern helfen und den Zoll entlasten, sondern wäre auch ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz", so Bartels.



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(vg) 03.05.2021



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vg 03.05.2021