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Anzapfverbot: Kartellamt stoppt Ermittlungen gegen Edeka, Verfahren gegen Kaufland läuft noch

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat seine Ermittlungen gegen Edeka wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Anzapfverbot eingestellt. Entsprechende Ermittlungen gegen Kaufland werden fortgeführt. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Real-Standorten hatte Edeka mit Zentral in Hamburg von verschiedenen Lieferanten Sonderforderungen erhoben. Das Bundeskartellamt ist der Frage nachgegangen, ob diese einen Verstoß gegen das Anzapfverbot und damit einen verbotenen Missbrauch von Marktmacht begründet haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Entscheidend ist, dass solche Sonderforderungen nicht ohne eine entsprechende Gegenleistung erhoben werden. Wir haben uns dessen versichert, dass Edeka das entsprechend berücksichtigen wird. Es geht um besondere, optionale Vermarktungsaktionen in großflächigen Filialen, die von den Lieferanten finanziell unterstützt werden können. Es ist wichtig, dass konkrete Leistungen und damit verbundene Kosten individuell vereinbart werden können."

Edeka hatte seine Verhandlungsrunden mit Lieferanten nach Einleitung der Ermittlungen durch das Bundeskartellamt zunächst gestoppt. Das Bundeskartellamt hat nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Einwände gegen eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu Sondervermarktungsaktionen auf der Großfläche, wenn Edeka wie angekündigt bestimmte Gesichtspunkte hinsichtlich konkreter Gegenleistungen und optionaler Buchbarkeit berücksichtigt.

Für Sonderforderungen gibt es eine entsprechende Gegenleistung

Entscheidend für diese Bewertung des Bundeskartellamtes waren die folgenden Aspekte: Die individuellen Gegenleistungen von Edeka gegenüber den Lieferanten für die geforderten Zuschüsse sind warenwirtschaftlicher Natur und produktspezifisch konkretisiert. Die Vermarktungspakete sind für die Lieferanten lediglich optional hinzubuchbar und die konkret vereinbarten Werbeaktionen werden tatsächlich durchgeführt. Die Gegenleistungen sind für die Lieferanten kalkulierbar, das heißt über die konkret vereinbarten Werbeaktionen hinaus verlangt Edeka keine Vergütungen von den Lieferanten für die hinzugewonnen Real-Standorte. Im Verhältnis zu den geltenden Konditionen aus den Jahresgesprächen findet keine Doppelvergütungen für bereits abgegoltene Gegenleistungen statt.

Weitere Ermittlungen gegen Kaufland

Entsprechende Ermittlungen wegen vergleichbarer Vorwürfe gegen Kaufland (Schwarz-Gruppe) führt das Bundeskartellamt derzeit noch weiter und hat Kaufland um Stellungnahme zu einer Reihe von Fragen aufgefordert.



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vg 12.05.2021