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Medizinisches Cannabis: Bavaria Weed darf Logo nicht als Marke eintragen lassen

Die Firma Bavaria Weed, Händlerin von medizinischem Cannabis, darf ihr Unternehmenslogo nicht als Unionsmarke eintragen lassen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden. Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnte dies zuvor ab, da eine solche Marke gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. Mit der Marke würden verbotene und illegale Substanzen beworben und somit gefördert beziehungsweise verharmlost – auch wenn es sich um ein medizinisches Produkt handle. Dagegen hat Bavaria Weed vor dem EuG geklagt. Das Gericht hat wiederum die Klage abgewiesen.

Dr. Susanne Pech, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Die Entscheidung ist wenig überraschend und entspricht der bisherigen Rechtsprechung auf Unionsebene zu Marken im Zusammenhang mit Cannabis. Das EuG hatte im Jahr 2019 bereits entschieden, dass ein auf Marihuana hinweisendes Zeichen beim gegenwärtigen Stand des Rechts nicht als Unionsmarke eingetragen werden könne. Auch unter Berücksichtigung der Fortschritte in der Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in diversen Mitgliedstaaten verstoße das Zeichen BavariaWeed gegen die öffentliche Ordnung und könne daher keinen Markenschutz erhalten. Das Gericht begründete die ablehnende Entscheidung damit, dass der Begriff 'weed' insbesondere im Zusammenhang mit der Darstellung eines Hanfblatts auf den in vielen Mitgliedstaaten verbotenen Freizeitkonsum und nicht auf die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken hinweise."

Für Anbieter von medizinischem Cannabis bedeutet dies, dass sie bei einer Markenanmeldung jeglichen Bezug auf einen Freizeitkonsum, sei es bildlich oder begrifflich, vermeiden sollten, so die Anwältin.

Dr. Andrea Schlaffge aus dem Düsseldorfer Büro von Hengeler Mueller sagt: "Marken, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, können nicht eingetragen werden. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts für eine Marke, die das Wort „weed“ im Zusammenhang mit der graphischen Gestaltung eines Cannabisblattes zeigt. Weed bedeutet in der englischen Umgangssprache Marihuana, in Deutschland auch als Gras bekannt. Da halfen der Markeninhaberin auch der bayerische Wappenlöwe und das Wort Bavaria nicht weiter: Das Gericht urteilte: BavariaWeed bewirbt und verharmlost den Konsum von illegalen Freizeitdrogen!"

Ebenso erfolglos sei der Versuch der Markeninhaberin geblieben, die Markeneintragung über eine nachträgliche Einschränkung des Dienstleistungsverzeichnisses durch Bezugnahme auf medizinischen Cannabis doch noch zu retten. Das Gericht befand, dass der Konsum von 'Weed' nicht zu therapeutischen Zwecken, sondern zum Spaß erfolgt, so Schlaffge.

"Hoffnung für Markenanmelder von Cannabis-Marken gibt es dennoch: Nach den neuen Prüfungsrichtlinien des Europäischen Markenamtes liegt kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vor, wenn sich die Marke auf eine Droge zu medizinischen Zwecken bezieht."







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vg 14.05.2021