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Ist das Design des Lego-Steins monopolisierbar?

Der Lego-Baustein ist fast schon eine Legende. Jeder kennt sie, die rechteckige Form mit den Noppen auf der Oberseite, den scharfen Kanten und glatten Flächen an der Seite und den Hohlröhren auf der Unterseite. Kein Wunder also, dass Lego seit jeher darum bemüht ist, seine Klemmbausteine vor Nachahmungen zu schützen. Doch die bekannte Form des Klemmbausteins wurde zunächst nicht für ihr Aussehen entwickelt: Sie erfüllt einen technischen Zweck. Und genau darin liegt die Schwierigkeit, die immer wieder die Gerichte beschäftigt, zuletzt das Gericht der Europäischen Union (Rechtssache T515/19, Lego / EUIPO), nachdem das EUIPO ein Geschmackmuster für nichtig erklärt hatte.

Der dänische Hersteller der bekannten Bausteine erzielte dabei einen wichtigen Etappensieg vor dem Europäischen Gericht: Die Form des Lego-Steins ist – möglicherweise – als Geschmacksmuster schutzfähig. Viele Merkmale des Lego-Steins seien zwar technisch bedingt. Bei dem speziellen Lego-Stein, um den es hier ging, vermutlich aber nicht alle. Die Form dieses konkreten Steins zeichne sich nämlich auch durch die breiten glatten Flächen rechts und links neben den Noppen aus. Und diese Flächen haben möglicherweise überhaupt keine technische Funktion. Dies wird das EUIPO nun neu zu bewerten haben.

Was das EUIPO noch übersehen hat und wieso das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, lesen Sie im vollständigen Gastbeitrag von Dr. Nikolas Gregor, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, in markenartikel 4-5/2021. Zur Bestellung geht es hier.



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vg 19.05.2021