ANZEIGE

ANZEIGE

Wettbewerbszentrale beanstandet "klimaneutral"-Werbeaussagen

Die Wettbewerbszentrale hat Beschwerden zur Werbung mehrerer Unternehmen und Markenhersteller mit der Aussage „klimaneutral“ erhalten. In den Werbemaßnahmen wurde das Attribut „klimaneutral“ entweder auf das eigene Unternehmen, auf eigene Produkte oder auf einen einzelnen Aspekt (z.B. „100 % klimaneutrale Produktion“) bezogen.

In bislang zwölf Fällen hat die Wettbewerbszentrale die Werbeaussagen als irreführend abgemahnt und die Einhaltung gesetzlicher Transparenzvorschriften verlangt. Sechs Unternehmen haben sich verpflichtet, die monierten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. In vier Fällen hat die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage eingereicht: zu den Aussagen „Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“ und „wir handeln klimaneutral“, zu Plastik-Müllbeuteln, die selbst als „klimaneutral“ beworben werden, zu „klimaneutralem Premium-Heizöl“ und zu der Aussage „klimaneutrales Produkt“. Andere Verfahren laufen noch.

Durch die beanstandeten Aussagen wie „100 % klimaneutrale Produktion“, „wir handeln klimaneutral“ oder „klimaneutrales Produkt“ wird nach Auffassung der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt, dass die Klimaneutralität zu 100 % durch emissionsvermeidende bzw. emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht wird, die das werbende Unternehmen selbst und seine Produkte betreffen (eigene Produktionsprozesse, Logistik, Vertrieb).

In den beanstandeten Fällen stelle die behauptete „Klimaneutralität“ aber lediglich ein rechnerisches Ergebnis dar, das durch den Kauf von CO₂-Ausgleichszertifikaten erreicht wird. Mit diesen Zertifikaten würden Maßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern "ohne jeglichen Zusammenhang zum werbenden Unternehmen oder seinen Produkten unterstützt", etwa das Pflanzen von Bäumen in Uruguay, saubere Kochöfen in Ghana oder der Paranussanbau in Peru. Derartige Werbemaßnahmen hält die Wettbewerbszentrale für irreführend, da die Maßnahmen mit dem werbenden Unternehmen und seinen Produkten nichts zu tun haben, obwohl dies suggeriert wird und der Kauf von Zertifikaten in der Werbung verschwiegen wird.

Außerdem sei in den beanstanden Werbemaßnahmen offen geblieben, wie hoch der Anteil der klimaschützenden Maßnahmen ist, die das eigene Unternehmen und dessen Produkte betreffen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verlange jedoch von Unternehmen, in der Werbung die wesentlichen Informationen transparent anzugeben, die der Verbraucher für eine informierte Entscheidung benötigt.



zurück

tor 20.05.2021