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Lieferkettengesetz: Große Koalition einigt sich

Einigung im Streit um das Lieferkettengesetz. Die Große Koalition hat nun doch noch einen Kompromiss finden können, nachdem es im Ringen um das Gesetz, das menschenrechtliche Mindeststandards in Lieferketten deutscher Unternehmen regeln soll, zunächst Probleme gegeben hatte und die Entscheidung kurzfristig verschoben wurde. Zum Ende der Legislaturperiode haben sich die Parteien nun gestern (27.5.) doch noch geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller: "Dieses Gesetz wird Millionen von Kindern und Familien in Entwicklungs­ländern ein Stück bessere Lebens­chancen und Zukunfts­perspektiven geben. (...) Die EU sollte die deutsche Regelung jetzt zur Grundlage eines Vorschlags zur Einhaltung der Menschen­rechte in allen europäischen Liefer­ketten machen."

Wenn alles gut läuft, kann das neue Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Ausgeschlossen werden soll dabei die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen.

Dr. Christoph Schröder, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Dass die zivilrechtliche Haftung nun ausgeschlossen werden soll, ist eine Wende um 180 Grad gegenüber dem Eckpunktepapier aus dem Frühjahr 2020. Aber am Ende des Tages gewährt der deutsche Gesetzgeber den deutschen Unternehmen damit nur eine Schonfrist. Denn wenn die EU-Richtlinie in der Fassung des aktuellen Entwurfs kommt, kommt auch die Haftung, und zwar eine ziemlich scharfe."

Unternehmen sollten sich laut CMS-Anwalt Schröder nun deutlich mit den Konsequenzen und Risiken auseinandersetzen.

"Auch ohne zivilrechtliche Haftung drohen saftige Sanktionen: Bußgelder bis zwei Prozent des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre sind sicher Anreiz genug für die deutschen Unternehmen, sich gründlich auf die neuen Sorgfaltspflichten vorzubereite", so Schröder. "Wichtig ist, die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht nur als Bürde, sondern vor allem als Chance zu begreifen, die eigene Reputation und Wahrnehmung im Markt zu stärken – und bei der Gelegenheit die eine oder andere Geschäftsbeziehung zu Lieferanten zu vertiefen."



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vg 28.05.2021