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Verbraucherzentrale vs. Mondelez: Informationen auf Milka-Osterhasen müssen besser lesbar sein

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich in einem Streit mit dem Lebensmittelkonzern Mondelez mit Deutschlandsitz in Bremen durchgesetzt. DAbei ging es um die verpflichtenden Informationen auf Lebensmittelpackungen wie die Zutatenliste, die müssen laut Lebensmittel-Informationsverordnung "an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar" angebracht werden müssen. Bei den Milka Osterhasen war dies aber nicht der Fall. Lilafarbene Schrift auf etwas hellerem, lilafarbenem Grund - in dieser Farbkombination war die Zutatenliste auf eingefärbte Aluminiumfolie gedruckt.

"Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Buchstaben waren ohnehin schon winzig klein, durch den fehlenden Kontrast jedoch konnte man den Text kaum entschlüsseln."

Falten in der Folie und Spiegelungen erschwerten laut den Verbraucherschützern das Erkennen der Wörter zusätzlich. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Mondelez Deutschland GmbH ihren Schoko-Hasen zum nächsten Osterfest nun mit einer gut lesbaren Kennzeichnung anbieten (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bremen vom 28. April 2021, Az. 12 O 177/20).

Die Verbraucherzentrale will prüfen, ob sich Mondelez im kommenden Jahr an das Urteil hält. Bei Zuwiderhandlung könne das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bestraft werden.



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vg 02.06.2021