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Nichtionisierende Strahlung bei Beauty-Treatments: Neue Frist für Fachkundenachweis

Im Ringen um die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) gibt es Bewegung. Danach muss der Fachkundenachweis nun erst bis zum 31.12.2022 erbracht werden. Hintergrund ist, dass heutzutage kommen zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zum Beispiel zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz. Darunter fallen Anwendungen mit Lasern, intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen, aber auch Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. All diesen Anwendungen ist gemein, dass sie bislang von jeder Person ohne besondere Qualifikation angeboten werden dürfen.

Das soll sich ändern, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen. Die NiSV legt Anforderungen fest im Hinblick auf die Qualifikation von Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen (Fachkunde). Die Verordnung regelt für verschiedene Anwendungen die Inhalte der Fachkunde (theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen), den Erwerb der Fachkunde (geeignete Ausbildung oder Teilnahme an einer Schulung) und bei welcher Ausbildung vom Vorliegen der erforderlichen Fachkunde auszugehen ist.

Die NiSV ist am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde sollten ab dem 31. Dezember 2021 gelten. Der VCP Verband Cosmetic Professional hat sich allerdings dafür eingesetzt, diese Frist zu verlängern, denn nach monatelangem Lockdown befinde sich die Kosmetikbranche oft in einer finanziell schwierigen Situation. Zudem sei es oftmals gar nicht möglich, eine richtlinienkonforme Fachkundeprüfung abzulegen und dabei seriöse von unseriösen Bildungsanbietern zu unterschieden.

"Es ist die richtige Entscheidung, den Vollzug zu verschieben und die Verordnung anzupassen", so Dr. Helmut Drees, Vorstand des VCP. "Mit Blick auf die Pandemie und die wirtschaftlich herausfordernden letzten 15 Monate wird so eine sinnvolle Umsetzung der Verordnung überhaupt erst möglich werden."



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vg 09.06.2021