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Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat heute (11.6.) das von der großen Koalition beschlossene Lieferkettengesetz, das menschenrechtliche Mindeststandards in Lieferketten deutscher Unternehmen regeln soll, verabschiedet. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.

Dr. Christoph Schröder, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Damit sendet Deutschland ein starkes Signal an die Europäische Kommission, die EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen. Eine europaweit einheitliche Regelung der Verantwortung für Menschenrechte in den Lieferketten liegt im Interesse der deutschen Unternehmen. Sie haben durch das Lieferkettengesetz vorläufig einen Wettbewerbsnachteil."

Unternehmen sollten sich laut CMS-Anwalt Schröder nun deutlich mit den Konsequenzen und Risiken auseinandersetzen.

"Die zivilrechtliche Haftung für die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes ist zwar ausgeschlossen. Aber die Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland bleibt möglich, insbesondere wenn das Gericht ausländisches Recht anzuwenden hat", so Schröder. "Ausländische Rechtsordnungen lassen solche Haftungsansprüche in immer stärkerem Umfang zu. Das zeigen die jüngsten Urteile aus England und den Niederlanden sowie laufende Gesetzgebungsverfahren in zahlreichen Ländern."

Auch ohne zivilrechtliche Haftung drohten saftige Sanktionen. Bußgelder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre seien sicher Anreiz genug für die deutschen Unternehmen, das Lieferkettengesetz ernst zu nehmen.

Ernährungsindustrie bewertet geändertes Lieferkettengesetz positiv

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Berlin, bewertet das verabschiedete Gesetz grundsätzlich positiv.

Stefanie Sabet, Geschäftsführerin und Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie: "In der jetzt vorliegenden, geänderten Fassung sind wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf Klarheit, Anwendbarkeit und Geltungsbereich enthalten. Insbesondere der Verzicht auf zivilrechtliche Haftung von Unternehmen ist positiv zu bewerten. Denn diese Haftung wäre in der vorherigen Gesetzesfassung nicht umsetzbar gewesen und hätte den Fortbestand einiger Lieferketten gefährdet, ohne die Menschenrechtslage zu verbessern."

Doch auch bei der neuen Fassung bleiben Fragen offen. Etwa der Umgang mit mittelbaren Zulieferern. Hier müssten im weiteren Umsetzungsprozess rechtliche Klärungen erfolgen. Außerdem müssten die Verantwortlichkeiten in den Behörden wie dem federführenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geklärt sowie der Unterstützungsbedarf der betroffenen Unternehmen ermittelt werden.

"Statt eines nationalen Alleingangs Deutschlands hätten wir uns eine europäische Regelung gewünscht, um einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und eine größere Durchsetzungskraft in den globalen Lieferketten zu erreichen. Daher fordern wir weiterhin eine einheitliche europäische Regelung", sagt Stefanie Sabet.

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vg 11.06.2021