ANZEIGE

ANZEIGE

Gesetz schärft Vorschriften für Online-Marktplätze, Kaffeefahrten und Influencer

Der Bundestag will Verbraucher besser vor Abzocke schützen. So sollen unter anderem die Vorschriften für Online-Marktplätze verschärft und die Transparenz für die Konsumenten erhöht werden. Deshalb hat die Politik unter anderem umfassende Hinweispflichten festgelegt, die nach außen hin sichtbar auf den Plattformen der Online-Marktplätze bzw. unmittelbar bei Bestellvorgängen erfüllt werden müssen. Online-Marktplätze sind demnach künftig unter anderem verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen. Sie müssen Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei deren potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Auch wird für Anbieter eine Informationspflicht beim Bestellvorgang eingeführt, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde. Hinzu kommt, dass erklärt werden muss, wie die Echtheit der Nutzerbewertungen überprüft wird.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht : "Mit den beschlossenen Neuregelungen sorgen wir zudem für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz im digitalen Geschäftsverkehr. Für Online-Marktplätze führen wir umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Produkt-Ranking angezeigt werden, und ob ihr Vertragspartner Unternehmer oder selbst Verbraucher ist. Anbieter müssen klar und deutlich darauf hinweisen, wenn ein Preis personalisiert – also auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten – berechnet wurde."

Auch zu Kaffeefahrten gibt es klare Regeln. Die Anzeige- und Informationspflichten der Veranstalter werden erhöht und der Bußgeldrahmen um das Zehnfache erweitert - auf bis zu 10.000 Euro. Darüber hinaus werden der Vertrieb von Finanzdienstleistungen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln bei solchen Fahrten verboten.

Zu Influencerinnen und Bloggern gibt es ebenfalls Entscheidungen. Postings zugunsten eines fremden Unternehmens müssen demnach nur als Werbung gekennzeichnet werden, wenn es eine Gegenleistung gibt.



zurück

vg 11.06.2021