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Kartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

Verfahren gegen Facebook, Amazon und Google laufen bereits, jetzt ermittelt das Bundeskartellamt in Bonn auch gegen Apple und prüft, ob der US-amerikanische IT-Konzern eine marktübergreifende Bedeutung hat und damit den Wettbewerb gefährdet. Diese Prüfung ist nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne möglich. Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Apple ist damit das vierte große Digitalunternehmen vor, gegen das das Amt mit dem neuen Instrument vorgeht.

Das Bundeskartellamt kann seit dem Inkrafttreten der Novelle in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen prüfen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat."

Das Problem: Apple stelle Tablets, Computer und Wearables her und vertreibe eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst.

"Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen", so Mundt. "Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen."

Prüfung wettbewerbsgefährdender Praktiken mit Blick auf iOS 14.5 und In-App-Käufe

Ausgehend von diesem ersten Verfahren beabsichtigt das Bundeskartellamt, sich in einem möglichen weiteren Verfahren konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer anzusehen. Dem Amt liegen diesbezüglich verschiedene Beschwerden gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor. Dazu zählen unter anderem eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche, die sich gegen Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 richtet, und eine Beschwerde gegen die ausschließliche Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen als möglicher Unterfall einer nach § 19a GWB verbotenen Selbstbevorzugung.

Darüber hinaus wird von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent kritisiert. Zudem werden die damit in Zusammenhang stehenden Marketingbeschränkungen im App Store thematisiert. Die Europäischen Kommission führt bereits ein ähnliches Verfahren gegen Apple wegen der Beschränkungen des Streaming-Dienstes Spotify und einer entsprechenden Bevorzugung eigener Dienste. Das Kartellamt werde sich deshalb gegebenfalls mit der Kommission sowie weiteren Wettbewerbsbehörden in Verbindung setzen.

Verfahren gegen Facebook, Amazon und Google laufen

Nachdem im Januar 2021 die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten ist, hat das Kartellamt in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook (zur Meldung), Amazon (zur Meldung) und Google (zur Meldung) Ermittlungen aufgenommen.



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vg 21.06.2021