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Kartellamt hatte auch 2020 viel zu tun

Kartellverfolgung ist und bleibt ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes, Bonn. 2020 haben die Kartellwächter rund 349 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Stahl- und Aluminiumschmieden, die Herstellung von Straßenkanalguss und der Großhandel von Pflanzenschutzmitteln. 13 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung („Kronzeugenprogramm“) Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt, daneben gab es weitere Hinweise aus anderen Quellen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2019/20 und dem Jahresbericht 2020/21 der Behöre hervor.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir investieren viele Ressourcen in die Kartellverfolgung. (...) Denn Kartelle schädigen die Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher durch künstlich überhöhte Preise, schlechtere Qualität und ausgebremste Innovation."

Schwerpunkt Internetwirtschaft

Für das Bundeskartellamt war auch die digitale Ökonomie in den beiden zurückliegenden Jahren ein zentraler Arbeitsbereich. Mit der 10. GWB-Novelle hat das Amt nun weitere Befugnisse, um Unternehmen mit einer "überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb" besondere Verhaltenspflichten aufzuerlegen.

Andreas Mundt: "Wir sind in diesem Bereich seit über einem Jahrzehnt sehr aktiv und haben schon einige Verfahren gegen große Internetkonzerne erfolgreich abgeschlossen. Seit Anfang dieses Jahres verfügen wir über ein neues kartellrechtliches Instrument. Wir können jetzt noch effektiver gegen Wettbewerbsbeschränkungen von großen Digitalkonzernen vorgehen und haben auf dieser Basis in den vergangenen fünf Monaten Verfahren gegen Google, Amazon, Facebook und Apple eingeleitet."

Fusionskontrolle: Lebensmittelhandel im Fokus

Das Bundeskartellamt hat 2020 rund 1.200 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden neun Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: Zwei Vorhaben wurden bei laufender Prüfung von den beteiligten Unternehmen aufgegeben (Raiffeisen Kassel / Raiffeisen Köln; Edgewell / Harry‘s). In drei Fällen (XXXLutz / Tessner, u.a. Roller; Kaufland / Real und Vue / Greater Union) wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Vier Fälle wurde nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben.

Die Veräußerung der Standorte des Lebensmitteleinzelhändlers Real beschäftigte das Bundeskartellamt bislang in drei verschiedenen Verfahren. Entschieden ist, dass das mittelständische Handelsunternehmen Globus bis zu 24 Standorte übernehmen darf. Kaufland (bis zu 92 Standorte) sowie Edeka (bis zu 72 Standorte) haben eine Erlaubnis jeweils nur unter Bedingungen zum Erhalt des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten (Verhältnis zu den Herstellern und Lieferanten) erhalten. Eine große Zahl von Standorten konnte aufgrund der wettbewerblichen Bedenken des Amtes für die Einkaufsverhältnisse vor Ort und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht übernommen werden.

Den Jahresbericht finden Sie hier, den Tätigkeitsbericht hier.

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vg 24.06.2021