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Cybersecurity: EU-Kommission überarbeitet Vorschriften zur Produktsicherheit

Die Europäische Kommission in Brüssel will die bestehende Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit und die EU-Vorschriften für Verbraucherkredite überarbeiten und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen, um so den Verbraucherschutz zu stärken. Dabei geht es unter anderem darum, dass gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden und Kreditangebote den Verbrauchern in einer klaren, auf digitalen Geräten leicht lesbaren Form präsentiert werden. Der Vorschlag aktualisiert sowohl die bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als auch die EU-Vorschriften über Verbraucherkredite.

Konkret will die Kommission beim Thema Produktsicherheit neue Technologieprodukte in den Fokus nehmen - etwa kabellose Kopfhörer. Dabei geht es um die Evaluierung von Cybersicherheitsrisiken und die Einführung von Produktsicherheitsregeln für Online-Marktplätze. So soll Cybersicherheit künftig eine Voraussetzung dafür sein, dass Produkte als "sicher" gelten können. Mit den neuen Regeln soll sichergestellt werden, dass alle Produkte, die die Verbraucher in der EU über Online-Marktplätze oder im Laden erreichen, sicher sind. Die neue Verordnung soll dabei die Marktplätze stärker in die Pflicht nehmen und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette ermöglichen.

Věra Jourová, zuständige EU-Vizepräsidentin, sagt: "Die Verbraucher stehen vor vielen Herausforderungen, insbesondere in der digitalen Welt, die das Einkaufen, die Dienstleistungen oder die Finanzmärkte revolutioniert hat. Deshalb verstärken wir den Verbraucherschutz an zwei Fronten: Wir machen es den Verbrauchern leichter, Risiken im Zusammenhang mit einem Kredit zu vermeiden, und wir setzen noch strengere Regeln für die Produktsicherheit durch. Außerdem werden wir die Marktteilnehmer stärker in die Verantwortung nehmen und es schlechten Akteuren erschweren, sich hinter einem komplizierten juristischen Fachjargon zu verstecken."

Die Vorschläge der Kommission werden nun von Rat und Parlament erörtert. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, die seit 2001 in Kraft ist, stellt sicher, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt verkauft werden. Die Vorschriften sollen nun aktualisiert werden, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen Technologien und dem Online-Verkauf zu begegnen.

Markenverband fordert, Gefahren der illegalen Fälschungsverkäufe zielgenau zu bekämpfen

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur Aktualisierung der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie betont Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. in Berlin, dass der Markenverband das Bestreben der EU-Institutionen begrüße, das Internet für Verbraucher sicherer zu gestalten.

"Jetzt kommt es darauf an, dass alle gesetzlichen Maßnahmen zusammen am Ende die Verbraucher auch tatsächlich vor real existierenden Gefahren bewahren", so Köhler. "Der Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Kauf von gefälschten Produkten ergeben, gehört unbedingt dazu."

Der aktuell von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf der Verordnung zur Überarbeitung der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie decke nicht die Risiken ab, die sich für Verbraucher aus dem Kauf von Fälschungen ergeben könnten. Daher müsse der Digital Services Act (DSA), der derzeit beraten wird, das entscheidende Werkzeug sein.

Köhler: "Wirksamer Verbraucherschutz erfordert zielgenaue Maßnahmen. Online-Fälschungsverkäufe sind häufig mit einem hohen Gefährdungspotenzial für Verbraucher verbunden. Da dieses Risiko nicht von der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie erfasst wird, sondern im DSA geregelt werden soll, muss hier die Regelung wasserdicht werden. Der DSA muss ohne Wenn und Aber einen Verkauf von Fälschungen verhindern. Und zwar unabhängig davon, ob diese Fälschung das erste Mal oder zum wiederholten Mal angeboten wird. Und unabhängig davon, auf welcher Plattform sie angeboten wird. Denn nicht die einzelne Plattform an sich stellt eine Gefahr für die Verbraucher dar, sondern wenn eine Plattform Verkäufe ermöglicht und es zum Verkaufen von Fälschungen kommt."



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vg 01.07.2021