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Kartellverfahren: Autobauer müssen 875 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Münchner Autobauer BMW und der Wolfsburger Volkswagen-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) müssen wegen der Beschränkung des Wettbewerbs bei der Abgasreinigung neuer Diesel-Pkw eine Kartellstrafe von 875 Millionen Euro zahlen - BMW zahlt 373 Millionen Euro, VW 502 Millionen Euro. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Autobauer durch Absprachen über die technische Entwicklung im Bereich der Stickoxidreinigung gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben. Auch Daimler war involviert, muss aber als Kronzeuge keine Strafe zahlen. Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt.

Unter anderem ging es bei dem Kartell um die Abgasreinigung und die Entwicklung der SCR-Technologie (selektive katalytische Reduktion). Die Automobilhersteller hätten sich darauf verständigt, nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren, obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.

"Die fünf Automobilhersteller Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche verfügten über die Technologie, mit der sich die schädlichen Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus reduzieren ließen. Sie haben aber einen Wettbewerb darüber vermieden, das volle Potential dieser Technologie zu nutzen, um besser zu reinigen als vom Gesetz vorgesehen. Somit ist der heutige Beschluss ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn eine eigentlich legitime technische Zusammenarbeit schiefgelaufen ist. Wir dulden es nicht, wenn Unternehmen Absprachen treffen, die gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Wettbewerb und Innovation zur Minderung der durch den Pkw-Verkehr verursachten Umweltbelastung sind von entscheidender Bedeutung, damit Europa die ehrgeizigen Ziele des Grünen Deals erreichen kann. Dieser Beschluss zeigt, dass wir entschieden gegen alle Formen von Kartellrechtsverstößen vorgehen werden, die dieses Ziel gefährden", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager.



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vg 08.07.2021