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Deutschland vollzieht nächsten Schritt auf dem Weg zum Einheitlichen Patentgericht

Deutschland hat das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) ratifiziert. Das EPG ist ein von 25 der teilnehmenden Mitgliedstaaten errichtetes internationales Gericht, das für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten zuständig sein soll. Derzeit entscheiden nationale Gerichte und Behörden in Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von europäischen Patenten. Die Durchsetzung eines europäischen Patents in mehreren Ländern kann dadurch teuer werden und es besteht die Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen und mangelnder Rechtssicherheit.

Die europäische Patentreform mit dem EU-Einheitspatent sowie dem Einheitlichen Patentgericht als erstem grenzüberschreitend zuständigen Zivilgericht soll das ändern und den neuen Rechtsrahmen für einen einheitlichen europäischen Patentschutz bilden. Nun muss auch organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts hergestellt werden. Dazu müssen unter anderem die Richterinnen und Richter des Einheitlichen Patentgerichts ausgewählt und ernannt werden und sekundäre Rechtsvorschriften, insbesondere die Verfahrensordnung, beschlossen sein.

Bislang haben 15 Unterzeichnerstaaten das Übereinkommen selbst ratifiziert, nämlich Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande. Die Bundesregierung rechnet mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens selbst ab Mitte 2022. Erst mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens wird die gerichtliche Zuständigkeit auf das Einheitliche Patentgericht übergehen.



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vg 28.09.2021