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Verpackungs-Recycling: Zentrale Stelle Verpackungsregister zieht positives Fazit


Recyclingquoten Verpackungen privater Endverbrauch 2020 - Quelle: ZSVR

Die Recyclingmengen aus dem dualen System sind im Jahr 2020 um 8,4 Prozent gestiegen. In Summe wurden rund 5,8 Mio. Tonnen gebrauchte Verpackungen aus dem privaten Endverbrauch einer Verwertung zugeführt. Die gesetzlichen Quoten wurden von den Systemen im Durchschnitt erreicht, teilte die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Osnabrück, auf der Jahrespressekonferenz gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) mit. Die Grundlage dafür seien "erhebliche Fortschritte bei recyclinggerecht gestalteten Verpackungen". Es gebe eine große Auswahl vollständig recyclingfähiger Verpackungen ohne Abstriche beim Produktschutz.

Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet.  Das Recycling von Kunststoff-Verpackungen im Gelben Sack hat 2020 demnach die gesetzliche Zielvorgabe von 58,5 Prozent überschritten.

Die Verwertungsquote bei Kunststoffverpackungen liegt über 100 Prozent - Quelle: ZSVR

Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt:

  • Papier/Pappe/Karton: 90,6 Prozent (Vorgabe: 85 Prozent)
  • Glas: 82,4 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent)
  • Aluminium: 107,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent)
  • Eisenmetalle: 93,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent)
  • Getränkekartonverpackungen: 76,0 Prozent (Vorgabe: 75 Prozent)
  • Sonstige Verbundverpackungen: 62,6 Prozent (Vorgabe: 55 Prozent)

 

Novelle des Verpackungsgesetzes zeigt Wirkung

Das Jahr 2021 stand im Zeichen der Novelle des Verpackungsgesetzes. In der ersten Stufe der Umsetzung wurde im Verpackungsregister LUCID die Möglichkeit für ausländische Hersteller integriert, einen Bevollmächtigten in Deutschland einzusetzen. Dieser soll die Umsetzung der inhaltlichen Pflichten garantieren.

"Die Registrierungszahlen sind im Jahr 2021 deutlich gestiegen, vor allem aus China. Die erweiterten Pflichten setzen bei den bekannten Schwachstellen an: ausländische Hersteller, Marktplätze und Trittbrettfahrer. Die erste Stufe zum 3. Juli 2021 haben wir mit einem Kraftakt pünktlich umgesetzt. Derzeit arbeiten wir daran, die Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2022 schlank umzusetzen, so dass die Hersteller möglichst bürokratiearm zeigen können, dass sie die Produktverantwortung für ihre Verpackungen ernst nehmen", sagt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Zum 1. Juli 2022 tritt eine weitere Stufe der neuen Regelungen in Kraft: Die Vollregistrierung für alle Verpackungsarten und die Verantwortlichkeit für Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister.

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vg 18.11.2021