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Bundesnetzagentur: Diskussionspapier zur Interoperabilität zwischen Messengerdiensten

Meistgenutzte OTT-Kommunikationsdienste - Basis: Nutzer Messengerdienste (Mehrfachnennungen möglich), n = 1.858. Die nicht abgebildeten Messengerdienste sind im Folgenden nach absteigenden Nutzungsanteilen aufgeführt: Line (2 %), Google Meet (2 %), Google Duo (2 %), WeChat (1 %) und Sonstige (1 %) - Quelle: Bundesnetzagentur.
Meistgenutzte OTT-Kommunikationsdienste - Basis: Nutzer Messengerdienste (Mehrfachnennungen möglich), n = 1.858. Die nicht abgebildeten Messengerdienste sind im Folgenden nach absteigenden Nutzungsanteilen aufgeführt: Line (2 %), Google Meet (2 %), Google Duo (2 %), WeChat (1 %) und Sonstige (1 %) - Quelle: Bundesnetzagentur.

Messengerdienste verändern die Telekommunikationsnutzung in Deutschland stark. Eine aktuelle Verbraucherbefragung der Bundesnetzagentur, Bonn, zeigt, dass 88 Prozent der deutschen Bevölkerung regelmäßig solche über das Internet erbrachten Dienste wie WhatsApp, Signal & Co. zur Kommunikation nutzen (2020: 83 %). Unter den deutschen Nutzern sind die Messengerdienste WhatsApp (93 %, zuvor 96 %), Facebook Messenger (39 %, zuvor 42 %) und Instagram Direct Messages (25 %, zuvor 30 %) am weitesten verbreitet. Alle drei Dienste stellt der Meta-Konzern (ehemals Facebook) bereit. Konkurrierende Dienste von anderen Anbietern sind deutlich weniger verbreitet. Allerdings nutzen fast drei Viertel der Befragten mindestens zwei verschiedene Messengerdienste parallel (sogenanntes Multihoming).

Marktmacht dominanter Anbieter aufbrechen

Die Bundesnetzagentur, Bonn, hat nun ein Diskussionspapier zur Interoperabilität zwischen Messengerdiensten veröffentlicht, da man eine starke Marktkonzentration bei diesen Diensten sehe. Interoperabilität bedeutet, dass dann User Nachrichten auch zwischen verschiedenen Anbieter austauschen könnten. Die Auswirkungen von Interoperabilität sollen nun genauer analysiert werden. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur könnten Interoperabilitätsverpflichtungen einerseits neue Wettbewerbsimpulse setzen. Andererseits könnten sich Herausforderungen beispielweise im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit ergeben. Dies betreffe sowohl die Verarbeitung von Kommunikationsdaten als auch deren Verschlüsselung. Zudem seien mögliche Rückwirkungen auf stetige Weiterentwicklungen der Dienste und wünschenswerte Innovationen zu berücksichtigen.

"Interoperabilität, also die Öffnung bisher geschlossener Kommunikationsnetzwerke zur Belebung des Wettbewerbs ist ein Mittel zum Zweck. Die Auswirkungen von Interoperabilität auf Wettbewerb, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf Datenschutz und Datensicherheit müssen zwingend gemeinsam gedacht werden, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wenn wir anbieterübergreifende Kommunikation ermöglichen, müssen wir sie sorgfältig vorbereiten und dauerhaft regulatorisch begleiten. Hier ist die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit anderen Regulierern in der EU erfahren und gut vorbereitet."

Ziel einer Regulierung wäre, die Marktmacht dominanter Anbieter aufzubrechen und Abhängigkeiten zu reduzieren. Es gelte, die bisher überwiegend geschlossenen Kommunikationsnetzwerke auch für Anbieter konkurrierender Messengerdienste verpflichtend zu öffnen. Diese Interoperabilität zwischen verschiedenen Messengerdiensten ermögliche es Nutzern, anbieterübergreifend zu kommunizieren.

Das Diskussionspapier der Bundesnetzagentur ist hier veröffentlicht.



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(vg) 09.12.2021



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vg 09.12.2021