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Digital Services Act: Markenverband sieht auch KMU-Plattformen in der Pflicht

In der EU wird weiter über die ausgestaltung des Digital Services Act (DSA) debattiert, mit dem das Internet für Verbraucher sicherer gestaltet werden soll. Vor allem mit Blick auf den Schutz vor Fälschungen sieht der Markenverband, Berlin, dabei weiter Handlungsbedarf. Wichtig sei zum Beispiel, dass die Sorgfaltspflichten in Bezug auf illegale Produkte, zu denen auch Fälschungen gehören, für alle Onlinehandels-Plattformen gelten. Kleine und mittlere Online-Handelsplattformen (KMU-Plattformen) dürften hier keine Sonderrechte erhalten. Die Gefahr: Wenn man Fälschungsverkäufe nur auf großen Plattformen erschwere, da diese sich an Sorgfaltspflichten halten, würden die Fälschungen dann auf KMU-Plattformen vertrieben.

Die aktuell geplante Bevorteilung von einigen wenigen KMU-Plattformen würde zudem die viel größere Zahl kleiner und mittlerer Hersteller-Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil zufügen und erhebliche  finanzielle Schäden durch Fälschungsverkäufe aufbürden. Die Idee, eine relativ kleine Zahl von KMU-Plattformen zu entlasten und damit gleichzeitig die relativ große Anzahl an KMU-Herstellern zu belasten, würde zu einer bedeutenden Beeinträchtigung des Binnenmarktes führen, so der Markenverband.

Identität der Händler kennen, hochladen bereits identifizierter Fälschungen verhindern

Eine weitere wichtige Stellschraube ist laut dem Markenverband, die häufig bestehende Anonymität von Anbietern auf Plattformen zu beenden. Dazu müsse das 'Know Your Business Customer'- Prinzip (KYBC) auf alle Plattformarten ausgeweitet werden, auf denen illegale Verkäufe stattfinden können. Es sei nicht fair, sich einzig auf Transaktions-Plattformen zu fokussieren. Der entscheidende Aspekt müsse sein, dass eine Plattform die Vermarktung illegaler Produkte ermöglichen kann.

Eine weitere notwendige Änderung sei, dass Verbraucher vor dem wiederholten Anbieten von Fälschungen durch denselben Anbieter geschützt werden. Es müsse sichergestellt sein, dass einmal identifizierte und gelöschte Fälschungen nicht wieder hochgeladen und angeboten werden können. Dazu braucht es die Einführung einer Verpflichtung, das sogenannte Prinzip des 'Stay Down'.

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vg 06.01.2022