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Website-Screening

Zweifel an Zuverlässigkeit von Online-Kundenbewertungen

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben die Ergebnisse eines EU-weiten Website-Screenings von Online-Kundenbewertungen (Sweep) veröffentlicht. Fast zwei Drittel der analysierten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste ließen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen. Isgesamt wurden 223 Websites durch Behörden von 26 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen auf irreführende Kundenbewertungen hin überprüft.

Bei 144 der 223 überprüften Websites konnten die Behörden nicht bestätigen, dass diese Händler mit ausreichenden Maßnahmen die Authentizität der Bewertungen sicherstellen - das heißt, dass sie von Verbrauchern eingestellt wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung, das bzw. die sie bewerten, tatsächlich genutzt haben. 104 der Websites informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht darüber, wie Bewertungen gesammelt und verarbeitet werden. Nur 84 Websites machen diese Informationen auf der Bewertungsseite selbst zugänglich, während die übrigen diese Informationen in Kleindruck erwähnen. 118 Websites enthielten keine Informationen darüber, wie gefälschte Bewertungen verhindert werden. Auf 176 Websites wird nicht erwähnt, dass Anreize für Bewertungen (z. B. finanzieller Art) aufgrund interner Regelungen verboten sind oder wie andernfalls sichergestellt wird, dass Bewertungen entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Verbraucherschutzbehörden kamen zu dem Schluss, dass mindestens 55 Prozent der überprüften Websites möglicherweise gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen, gemäß der den Verbraucher:innen wahrheitsgemäße Informationen vorgelegt werden müssen, damit sie eine fundierte Wahl treffen können. Die Behörden hatten Zweifel bei weiteren 18 Prozent.

Händler sollen Websites korrigieren

Die nationalen Behörden werden sich mit den betreffenden Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites korrigieren, und erforderlichenfalls nationale Durchsetzungsmaßnahmen einleiten.

"Die Verbraucher:innen verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können", erklärt EU-Justizkommissar Didier Reynders. "Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass das EU-Recht eingehalten wird."

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vg 21.01.2022