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Bundeskartellamt

Kartellamt: Finanzierungskonzept des Agrardialogs Milch nicht zulässig

Vertreter der deutschen Milcherzeuger im Agrardialog Milch sind auf das Bundeskartellamt, Bonn, zugekommen und haben ihm ein abgestimmtes Finanzierungskonzept zu Gunsten der Rohmilcherzeuger vorgestellt. Nach Auffassung der Milcherzeuger sei dies notwendig, da die Milchpreise nicht angemessen und kostendeckend seien. Die kartellrechtliche Prüfung dieses Konzeptes hat das Bundeskartellamt jetzt abgeschlossen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das von Agrardialog vorgestellte Finanzierungsmodell ist kartellrechtlich nicht zulässig. Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden. Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit sind rechtlich anerkannt. Aber das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen. Nachhaltigkeitsaspekte spielen bei dem Finanzierungsmodell keine Rolle."

Der Agrardialog habeaber jederzeit die Möglichkeit, ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen, das nicht auf eine Preisabsprache zu Lasten der Verbraucher:innen zurückgreife.

Das Modell des Agrardialogs sieht eine nachträgliche Preisstabilisierung des vertraglichen 'Milchgelds' für die landwirtschaftlichen Erzeuger vor. Dafür sollen die durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung für landwirtschaftliche Betriebe branchenweit ermittelt werden und den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis bilden. Als bindender Bestandteil in den Verträgen zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel sollen die Aufschläge laufend angepasst werden. Von den Modellteilnehmern wurde vorgebracht, dass damit ein branchenweiter Beitrag zur Finanzierung der Transformation der heimischen Landwirtschaft erbracht werden könne. Konkrete Produktionskriterien für die Rohmilch mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte sieht das Konzept hingegen nicht vor.

Wegen der angestrebten branchenweiten Geltung des Projekts und seiner Teilnehmer wäre das vorgestellte Modell auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen, so die Kartellwächter. Damit würden zukünftig gerade die Verbraucher:innen, die Milch und Milchprodukte im Lebensmitteleinzelhandel nachfragen, günstige Ausweichmöglichkeiten einbüßen.

Mundt: "Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Deutsches und europäisches Kartellrecht stehen dem nur in den seltensten Fällen entgegen. Es gibt schon jetzt weitreichende Ausnahmeregelungen gerade im Agrarbereich. Erzeuger können ihre Angebote bündeln, gemeinsam verhandeln und ihr gesamtes Gewicht in die Waagschale werfen. Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten."

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vg 25.01.2022