ANZEIGE

ANZEIGE

Europäische Union

Pierre Cardin und Ahlers: Wettbewerbshüter prüfen Lizenz- und Vertriebspraktiken

Quelle: Broker/Fotolia

Quelle: Broker/Fotolia

Die Europäische Kommission will in einem förmlichen Verfahren prüfen, ob das Modehaus Pierre Cardin und sein Lizenznehmer, der Ahlers-Konzern, durch die Beschränkung des Verkaufs von Produkten der Marke Pierre Cardin ins EU-Ausland, im Internet oder an bestimmte Kundengruppen gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.

Das Modehaus Pierre Cardin vergibt Lizenzen für die Herstellung und den Vertrieb von Produkten seiner Marke. Der deutsche Bekleidungshersteller Ahlers ist der größte Lizenznehmer von Pierre Cardin im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Europäische Kommission hat Bedenken, dass Pierre Cardin und Ahlers gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen haben könnten, indem den Lizenznehmern Einschränkungen im Hinblick auf den (Online- und Offline-)Verkauf von Produkten der Marke Pierre Cardin in andere EWR-Länder bzw. an bestimmte Abnehmergruppen auferlegt wurden. Konkret wird die Kommission prüfen, ob Pierre Cardin und Ahlers eine Strategie gegen Parallelimporte und Verkäufe von Produkten der Marke Pierre Cardin an bestimmte Kundengruppen entwickelt haben, indem sie gezielte Beschränkungen in den Lizenzverträgen durchgesetzt haben.

Das Verhalten der Unternehmen könnte, sofern es nachgewiesen wird, gegen das Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen im EU-Recht verstoßen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager sagt: "Einer der wichtigsten Vorteile des EU-Binnenmarktes ist die Möglichkeit für Verbraucher, überall einkaufen und die Preise vergleichen zu können. Etwaige Hindernisse für Parallelimporte führen zu einer unzulässigen Fragmentierung des Binnenmarkts. Deshalb werden wir jetzt prüfen, ob die Lizenzvergabe- und Vertriebspraktiken von Pierre Cardin und seinem größten Lizenznehmer Ahlers Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Kleidung, Schuhen und Accessoires einschränken, und zwar unabhängig davon, ob sie im Geschäft oder im Internet einkaufen wollen."


 

zurück

vg 01.02.2022