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Verpackungsgesetz

Ordnungsgemäß verpackt

Quelle: Broker/Fotolia

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Zum 3. Juli 2021 trat die Neufassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und hat Auswirkungen auf nahezu alle deutschen Einzelhändler. Durch die bessere Überwachung des Verpackungskreislaufs, die Ausweitung der Pfandpflicht, die Vorgaben zur Zusammensetzung von Einwegflaschen und das zwingende Angebot von Mehrwegalternativen für To-Go-Verpackungen soll die Ressourceneffizienz im Verpackungswesen gesteigert werden.

Ziel des neuen VerpackG ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt weiter zu verringern. Um dies zu erreichen, regelt das Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen. Dabei werden nicht nur Anforderungen an die konkrete Zusammensetzung von Verpackungen gestellt, den Gewerbetreibenden werden zudem Informationspflichten sowohl gegenüber dem Verbraucher als auch gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Verpackungsregister) auferlegt. Letztere soll in die Lage versetzt werden, den Fortschritt in der Abfallvermeidung besser dokumentieren zu können.

Im markenartikel 1-2/2022 erläutert Friederike Funk, Rechtsanwältin in Berlin, die wichtigsten Änderungen der Novelle des VerpackG, die sich in zwei Themenkreise aufteilen lassen. Mehr dazu lesen Sie im vollständigen Gastbeitrag in markenartikel 1-2/2022. Zur Bestellung geht es hier.

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vg 23.02.2022