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EuG-Urteil

Andorra: Ein Staat kann keine Marke sein

Die Regierung des Staates Andorra kann die Bezeichnung 'Andorra' nicht als Unionsmarke beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante schützen lassen. Das hat Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden. Mithilfe der Marke wollte die Regierung des Kleinstaats diverse Waren und Dienstleistungen (darunter Finanz- und Immobiliendienstleistungen und Tabak) vermarkten. Das EUIPO hatte die Eintragung mit der Begründung abgelehnt, eine solche Marke sei beschreibend und verfüge nicht über die erforderliche markenrechtliche Unterscheidungskraft. Das EU-Gericht bestätigte am 23. Februar 2022 die Entscheidung (T-806/19). Die Marke habe beschreibenden Charakter und könne von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren und Dienstleistungen wahrgenommen werden.

Julia Dönch, Partnerin und Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland im Bereich Intellectual Property: "Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Markenamt zurecht von dem beschreibenden Charakter der Bezeichnung 'Andorra' ausgegangen ist. So hat das Markenamt zum Beispiel für die von der Markenanmeldung umfassten Finanzdienstleistungen festgestellt, dass Andorra in der Wahrnehmung des relevanten Publikums für ein sehr vorteilhaftes Steuersystem stehe. Daraus ergebe sich der beschreibende Charakter."

Die Entscheidung des EuG sei eine klare Absage an die Monopolisierung der Bezeichnung eines Staates. Dies entspreche Intention der relevanten markenrechtlichen Regelungen.

Im Juni 2017 hatte der Govern d’Andorra (Regierung des Fürstentums Andorra) beim EUIPO das Bildzeichen 'Andorra' für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Unionsmarke angelemdelt. Das EUIPO wies die Anmeldung im Februar 2018 zurück. Diese Zurückweisung wurde mit einer Entscheidung vom 26. August 2019 bestätigt. Der Govern d’Andorra erhob gegen die Entscheidung des EUIPO Klage beim Gericht der Europäischen Union

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vg 23.02.2022