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Bier vs. Oktoberfestzelt

Streit um die Marke 'Schützenliesl'

Quelle: Broker/Fotolia

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In München wird derzeit über die Marke 'Schützenlisl' gestritten. Die Münchner Kindl Brauerei hatte gegen einen Gastronomiebetreiber geklagt, der 2015 die deutsche Wortmarke 'Schützenlisl' sowie eine deutsche Bildmarke für gastronomische Dienstleistungen angemeldet hatte. Beide Zeichen wurden im Jahr 2015 in das Register des DPMA eingetragen. Der Beklagte, der in der Münchener Innenstadt mehrere Gaststätten wie das Alte Hackerhaus betreibt, wollte unter der Bezeichnung 'Schützenlisl'-Festzelt auf dem Oktoberfest aktiv werden. Zwischen 2016 und 2019 bewarb sich das Unternehmen allerdings erfolglos um die Zulassung des 'Schützenlisl'-Festzeltes. 2020 und 2021 fiel das Oktoberfest dann aufgrund der Corona-Pandemie aus. Der Gastronomiebetreiber benannte stattdessen im Sommer 2021 den Biergarten des Hackerhauses in 'Schützenlisl'-Biergarten um.

Die Brauerei argumentierte, das beide Marken des Gastronomieunternehmens verfallen seien, weil diese es versäumt habe, die Zeichen innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren zu benutzen. Das Landgericht München I hat dies bestätigt und die für den Betrieb des Münchner Oktoberfestzelts angemeldete Marken für verfallen erklärt. Nach Auffassung des Gerichtes stellen die Bewerbungen für den Betrieb eines Festzelts auf dem Münchener Oktoberfest keine nach außen erkennbaren Benutzungshandlungen am Markt, sondern interne Vorbereitungshandlungen dar. Die vorgetragenen Benutzungssachverhalte im Zusammenhang mit dem 'Schützenlisl'-Biergarten bewertete die Kammer als nicht ausreichend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Markenzeichen der vor über 100 Jahren gegründeten Münchner Kindl Brauerei gehörte damals die sogenannte 'Schützenliesl', ein Bildnis, das einem etwa um 1880 vom Maler Friedrich August von Kaulbach gefertigten großen Ölbild entsprach. Zum Schutz ihrer beabsichtigten geschäftlichen Aktivitäten meldete die Brauerei in den Jahren 2016 und 2017 zwei Unionsbildmarken an, die jeweils ein Bildnis der 'Schützenliesl' enthielten.

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vg 25.02.2022