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Eine Spitzengruppe von vier Handelskonzernen vereint über 85 Prozent des Absatz- und des Beschaffungsmarkts auf sich - Quelle: Lademann-&-Associates-Berechnungen, Daten BVE, LZ, Nielsen, Desatis. Kumulierter Marktanteil 1998-2003; Schätzung L&A

Eine Spitzengruppe von vier Handelskonzernen vereint über 85 Prozent des Absatz- und des Beschaffungsmarkts auf sich - Quelle: Lademann-&-Associates-Berechnungen, Daten BVE, LZ, Nielsen, Desatis. Kumulierter Marktanteil 1998-2003; Schätzung L&A

Lebensmittelhandel

Die Konzentration nimmt zu

Mit der Zerschlagung von Real und der Übernahme der Märkte vor allem durch Edeka und Kaufland hat die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Seit 2004 wurden nach Berechnungen von Lademann & Associates (L&A), Hamburg, mindestens 22 Prozent des Marktes durch Aufkäufe von Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe umverteilt, ohne dass diese Spitzengruppe durch das Bundeskartellamt (BKartA) – sieht man von kleineren strukturellen Korrekturen und einigen Verhaltensauflagen ab – im Wege der Fusionskontrolle gebremst werden konnte.

Nun beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) laut Agenda 2025, die Missbrauchsaufsicht gegenüber dem LEH zu verschärfen. L&A hat dazu passend Ende 2021 eine Befragung von Unternehmen der Ernährungs- und Nonfood-1-Industrie in Deutschland durchgeführt (FMCG-Industrie), die Einblick in die Machtverteilung an den Verhandlungstischen des LEH bietet. Das Projekt wurde auf eigene Initiative mit Unterstützung von 20 Sponsoren durchgeführt. Zugleich wurde nach Inkrafttreten des Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) die Bedeutung unfairer Handelspraktiken in den Lieferbeziehungen zwischen FMCG-Industrie und LEH ermittelt.

Verschärfte Missbrauchsaufsicht

Bisher konnte das BKartA die Konzentration im LEH mittels der Fusionskontrolle nicht aufhalten. Bei Marktanteilen von inzwischen rund 30 Prozent für Marktführer Edeka konnte weder die Einzelmarktbeherrschung widerleglich vermutet (ab 40 %), noch ein marktbeherrschendes Oligopol aus Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi nachgewiesen werden, obwohl deren gemeinsamer Marktanteil nach Marktabgrenzung des BKartA bereits mit rund 80 Prozent über der Oligopolvermutung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) liegt. Entscheidend war bisher, dass das BKartA noch wirksamen Binnenwettbewerb zwischen den größten drei bzw. fünf LEH-Unternehmen konstatierte und auch den Wettbewerb mit den Oligopolaußenseitern (regionale LEH-Unternehmen) noch als wirksam betrachtet.

Solange aber die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Beschaffungsmarkt aussteht, kann die Missbrauchsaufsicht gegenüber dem LEH nicht verschärft werden. An dieser Stelle setzt das Befragungsprojekt von L&A an und untersucht, ob angesichts der fortschreitenden Konzentration im LEH noch von wirksamem Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten des LEH ausgegangen werden kann.

Prof. Dr. Rainer Lademann, Geschäftsführer von Lademann & Associates GmbH, kommt in seinem Gastbeitrag in markenartikel 4/2022 zu dem Schluss, dass das marktbeherrschende Oligopol im Lebensmittelhandel eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht erfordert. Die Konditionenvorteile sind strukturbedingt, nicht Folge harten Verhandelns, scheibt er. Wie er zu diesem Urteil kommt, wie es um das Beschaffungsverhalten der Top-4-Lebensmittelhändler bestellt ist und wieso er das Kartellamt in der Pflicht sieht, erklärt Prof. Dr. Lademann in markenartikel 4/2022. Zur Bestellung geht es hier.

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vg 28.04.2022