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Facebook, Instagram & Co.

Kartellamt stellt "überragende marktübergreifende Bedeutung" von Meta fest

Meta Platforms, Inc. mit Sitz in Menlo Park in den USA (u.a. Facebook, Instagram, WhatsApp) ist ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Zu diesem Schluss ist das Bundeskartellamt, Bonngekommen. Damit sind die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht auf Meta anwendbar, die der deutsche Gesetzgeber Anfang 2021 eingeführt hat. Die neuen Regeln des § 19a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlauben dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, deren überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb es festgestellt hat, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Die Entscheidung ist den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft befristet. In dieser Zeit unterliegt Meta der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen. Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten. Meta hat auf Rechtsmittel gegen unsere Entscheidung verzichtet."

Über Meta

Mit Features wie den Stories oder den Reels und Angeboten wie Watch oder Shops erweitert Meta sein Angebot fortlaufend. Als großes Zukunftsprojekt investiert Meta insbesondere in Hard- und Software für ein Metaverse, eine umfassende virtuelle 3D-Welt. Dafür hat Meta beispielsweise den 3D-Brillen- und Technologiehersteller Oculus (jetzt: Meta Quest) zugekauft.

Die Dienste von Meta werden weltweit von über 3,5 Milliarden Menschen genutzt. Auch in Deutschland nutzen weite Teile der Bevölkerung die Meta-Dienste. Aufgrund der vielen Nutzenden und der Daten, über die Meta zu ihnen verfügt, ist das Unternehmen zugleich der führende Anbieter im Bereich von Social-Media-Werbung. Aus dieser finanziert sich das Unternehmen bislang nahezu ausschließlich. Im Jahr 2021 ist der Gewinn von Meta im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um mehr als ein Drittel auf fast 40 Milliarden USD gestiegen.

Verfahren können schneller abgeschlossen werden

Wegen wettbewerblicher Bedenken hat das Bundeskartellamt Meta bereits Anfang 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Der Rechtsstreit mit Meta zu dieser Entscheidung ist jedoch bis heute vor den Gerichten anhängig. Außerdem führt das Bundeskartellamt bereits seit 2020 ein Verfahren gegen Meta wegen der Verknüpfung des 3D-Brillen-Angebots von Meta Quest (vormals Oculus) mit Facebook.

Mit der Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung Metas für den Wettbewerb sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, solche Verfahren zukünftig schneller abschließen zu können.

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vg 04.05.2022