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Nährwertkennzeichnung

Dr. Oeker muss Müsli klarer kennzeichnen

Der Nahrungsmittelhersteller Dr. Oetker, Bielefeld, muss die Kalorien auf seinen Vitalis-Knuspermüslipackungen klarer kennzeichenen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte geklagt, dass die Aufmachung des Produkts gegen die Lebensmittelinformationsverordnung verstoße, da auf der Vorderseite der Verpackung der Brennwert nicht bezogen auf 100 Gramm des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs, sondern bezogen auf 100 Gramm des zubereiteten Lebensmittels angegeben ist. Die Angaben zu einer 100-Gramm-Referenzmenge und den Kaloriengehalt bezogen auf 100 Gramm befanden sich nur auf dem schmalen Seite der Verpackung.

Zuvor war die Auseinandersetzung durch mehrer Instanzen gegangen. Nun ist klar, dass Oetker die Kennzeichnung ändern muss. Das Urteil finden Sie hier.

 

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vg 19.05.2022