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Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich Online-Händler und To-Go-Anbieter, die in Deutschland Ware vertreiben, bei der Zentralen Stiftung Verpackungsregister (ZSVR) registrieren - Quelle: ZSVR

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich Online-Händler und To-Go-Anbieter, die in Deutschland Ware vertreiben, bei der Zentralen Stiftung Verpackungsregister (ZSVR) registrieren - Quelle: ZSVR

Produktverantwortung 2.0

Verpackungsgesetz für Online-Handel und To-Go-Konsum: Verkaufsverbote drohen

Ab dem 1. Juli 2022 gibt es für Online-Händler und To-Go-Anbieter in Deutschland massive Veränderungen. Jeder Händler, der hierzulande verpackte Ware auf den Markt bringt, muss sich im öffentlichen Verpackungsregister Lucid eintragen, seine Verpackungsarten angeben und Verantwortung für seine Verpackung übernehmen. Für die Sammlung und Entsorgung werden Gebühren fällig. Das besagt die Novelle des Verpackungsgesetzes.

Diese Neuerung ist wichtig, denn durch die Corona-Pandemie stiegen besonders der Online-Handel und der To-Go-Konsum in den vergangenen zwei Jahren enorm an – und damit der Verpackungsmüll. Jedes Jahr werden laut der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mehr Pakete verschickt. Während der Markt wächst, sollte jedoch auch die Produktverantwortung mitwachsen, fordert Gunda Rachut, Vorstand des Unternehmens. Auch die Inverkehrbringer von Pizzakartons, Coffee-To-Go-Bechern, Brötchentüten, Metzgerfolien und allen anderen Verpackungen, die in der Verkaufsstätte vor Ort oder auf Märkten mit Ware befüllt werden, muss künftig eine Registrierung im Verpackungsregister Lucid vorliegen.

Verpackungsregistrierung soll für mehr Transparenz sorgen

Durch diese Transparenz soll für mehr Wettbewerbsgleichheit gesorgt werden, so Rachut. Zudem wird mit der Novelle mehr Fokus auf das Recycling der Verpackungen gelegt. Viele Versandhändler hätten bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. "Wer dafür jetzt zahlen muss, fängt wohl auch an darüber nachzudenken, ob das die richtige Verpackung ist", erklärte Rachut im Hintergrundgespräch.

Händler aus dem Ausland im Zugzwang

Auch Händler aus dem Ausland, die verpackte Ware in Deutschland in den Umlauf bringen, müssen sich bis Juli registriert haben. Täglich kämen derzeit über 3.500 neue Registrierungen aus aller Welt hinzu, teilt die ZSVR mit. Besonders viele Anmeldungen kommen aus dem asiatischen Raum. Wer es versäumt, sich zu registrieren, dem droht ein Verkaufsverbot.

Zukünftig soll der Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen jährlich an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Die ZSVR wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), dem Handelsverband Deutschland (HDE), der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) sowie dem Markenverband gestiftet.

 

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se 03.06.2022