OWM erstellt neuen Mustervertrag für Mediaagenturen
Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM), Berlin, hat ihren Mustervertrag für die Zusammenarbeit mit Mediaagenturen aktualisiert. Die neue Version wurden um verschiedene Elemente wie den Einkauf von Technologie- und Datenprodukten, Regelungen zu Content Verification, Brand Safety und Ad Fraud, Transparenz bei Inventory Media, Offenlegungspflichten bei digitaler Werbung sowie Datenschutzerfordernisse in Anlehnung an die DSGVO erweitert. Der Mustervertrag basiert auf einem Baukastensystem und enthält individuelle Bestimmungen wie den Vertragsgegenstand, die Leistungen der Agentur und die Vergütung sowie allgemeine Vertragsbestimmungen wie die Pflichten der Vertragspartner, Regeln der Zusammenarbeit, Transparenz, Auditrechte und Datenschutzanforderungen. Außerdem sind verschiedene Klauseln, die bedarfsabhängig optional aufgenommen werden können, Bestandteil des Mustervertrags.
Das Vertragsmuster für OWM-Mitgliedsunternehmen soll Werbungtreibenden als Basis für ihre mit Mediaagenturen auszuhandelnde Vereinbarung dienen. Erstellt wurde es mit Unterstützung von Mitgliedsunternehmen durch die Kanzlei Hogan Lovells. Zum ersten Mal war auch das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PwC involviert.
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