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Belieferungspflicht

Coca-Cola muss Edeka nicht beliefern

Im Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und dem Einzelhändler Edeka hat der Supermarktbetreiber eine Niederlage erlitten. Das Landgericht in Hamburg hat entschieden, dass Coca-Cola den Händler nicht beliefern muss, solange sich die Parteien nicht über neue Preise geeinigt haben. Der Markenverband, Berlin, begrüßte die Entscheidung des Landgerichts, die Verpflichtung von Coca-Cola zur "altpreisigen" Belieferung der Edeka aufzuheben.

"Es ist ebenso essenziell wie selbstverständlich, dass die Belieferung eine aktuelle Einigung von Lieferanten und Käufern über den Kaufpreis voraussetzt", sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. "Das rückt das Landgericht jetzt wieder gerade."

Das deutsche Abfüllunternehmen für Coca-Cola hatte eine Preiserhöhung durchschnittlich im einstelligen Prozentbereich angekündigt, konnte sich hier aber nicht mit Edeka einigen. Daraufhin stellte der Getränkehersteller die Belieferung ein. In einem ersten Urteil hatte das Landgericht Hamburg zunächst eine Fortsetzung der Belieferung angeordnet. Nun also die Kehrtwende. Für den Markenverband ist diese Klarstellung im Widerspruchsverfahren ein wichtiges Urteil. "Wesentliche Voraussetzungen, nämlich Einigung über Gegenstand und Preis, müssen vorliegen, bevor ein Kaufvertrag mit Lieferverpflichtung zustande kommt", so der Verband.
 

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vg 29.09.2022