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Einwegkunststofffondsgesetz

Wirtschaft kritisiert "unnötige" Kosten durch Einweg-Kunststoff-Fonds

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

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Die Bundesregierung hat heute (2.11.) beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds sollen Kommunen Gelder erhalten können, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden."

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die dazu erforderliche Datenbasis soll derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt werden. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben soll noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt werden Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Industrieverbände kritisieren Sonderabgabe zur "Unzeit"

Das geplante Einwegkunststofffondsgesetz stößt bei der Industrie auf wenig Gegenliebe. In einer gemeinsamen Mitteilung kritisieren Industrieverbände, darunter auch der Berliner Markenverband, die Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einwegplastikprodukte wie Getränkebecher, Folienverpackungen oder Zigarettenfilter. Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur "Unzeit", so die Verbände. Die deutsche Wirtschaft sei vollständig damit ausgelastet, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten. Die Entscheidung widerspreche zudem dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen 'Belastungsmoratorium' zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise, monieren die sieben Verbände. Sie fordern, dass die Pläne, über die heute (2.11.) im Kabinett beraten wird, zurückgestellt oder zumindest so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

Man habe bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt, so die Wirtschaftsverbände.

"Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet, weil die Umsetzung – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch - in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird", erläutert Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverband Deutschland HDE e. V.

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen.

"Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun", kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten.

"Laut Kabinetts-beschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen", fordert Dr. Andreas Gayk, Geschäftsführer des Markenverband e.V.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat.

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vg 02.11.2022