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Produktsicherheit

Verbraucher sollen besser vor gefährlichen Produkten geschützt werden

Quelle: Nyul/Fotolia

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Für alle Non-Food-Verbraucherprodukte, einschließlich Spielzeug, chemische Erzeugnisse und Elektrogeräte, gelten künftig präzisere und einheitliche Sicherheitsvorschriften. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die Kernelemente der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit geeinigt, die auf den Vorschlag der EU-Kommission vom Juni 2021 folgt. Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) zielt darauf ab, die Herausforderungen im Bereich der Produktsicherheit beim Online-Einkauf anzugehen. Der Vorschlag aktualisiert sowohl die bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als auch die EU-Vorschriften über Verbraucherkredite.

Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders: "Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schaffen, die an Verbraucher in der EU verkaufen, klare Regeln für alle Unternehmen vorsehen und eine bessere Durchsetzung durch die Behörden ermöglichen. So müssen beispielsweise Unternehmen aus Drittländern, die Produkte in die EU exportieren, eine verantwortliche Kontaktperson in der EU benennen. Auf diese Weise werden diese Unternehmen auch für die Sicherheit der Produkte, die sie in den Binnenmarkt einführen, verantwortlich gemacht."

Verpflichtungen für Online-Plattformen

Vorgesehen sind effizientere Verfahren für Produktrückrufe und die Entfernung gefährlicher Waren aus dem Internet. Nach den vereinbarten Regeln kann ein Produkt nur dann verkauft werden, wenn es einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur (z. B. Hersteller, Importeur, Händler) gibt, der für die Sicherheit des Produkts verantwortlich ist. Bei der Bewertung der Produktsicherheit hat das Parlament Maßnahmen vorgesehen, die gewährleisten sollen, dass Risiken für besonders schutzbedürftige Verbraucher (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Risiken der Cybersicherheit berücksichtigt werden.

Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen Online-Marktplätze anweisen können, Angebote gefährlicher Produkte unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von zwei Arbeitstagen zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Im Falle eines Sicherheitsrückrufs oder einer Warnung sind Unternehmen und Online-Marktplätze nun verpflichtet, alle betroffenen Verbraucher, die sie ermitteln können, zu informieren und die Informationen weithin zu verbreiten.

Mit den vereinbarten Regeln soll sichergestellt werden, dass alle Arten von Produkten in der EU, ob sie nun online oder in herkömmlichen Geschäften verkauft werden, den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die politische Einigung formell annehmen.
 

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vg 29.11.2022