ANZEIGE

ANZEIGE

Inflationsgewinner

ifo Institut sieht keinen Grund für staatliche Eingriffe in die Preise

Quelle: Worawut/Fotolia

Quelle: Worawut/Fotolia

Unternehmen in Handel, Bau und Landwirtschaft nutzten Inflation, um Gewinne zu steigern. Dies legten Daten der amtlichen Statistik zur Wirtschaftsleistung nahe, heißt es in einer Mitteilung der ifo Niederlassung Dresden. Daraus hat das ifo Unterschiede zwischen nominaler und preisbereinigter Wertschöpfung ermittelt. So lassen sich Rückschlüsse auf Preisanhebungen ziehen, die nicht durch höhere Vorleistungskosten verursacht wurden. Gestiegene Preise für Energie und Vorleistungen allein erklären demnach nicht das Ausmaß der Inflation in Deutschland.

"Insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei sowie im Baugewerbe und in den Branchen Handel, Gastgewerbe und Verkehr haben die Unternehmen ihre Preise deutlich stärker erhöht als es aufgrund der gestiegenen Vorleistungspreise allein zu erwarten gewesen wäre. Einige Unternehmen scheinen den Kostenschub als Vorwand dafür zu nehmen, durch eine Erhöhung ihrer Absatzpreise auch ihre Gewinnsituation zu verbessern", sagt Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der ifo Niederlassung Dresden.

Landwirtschaftsunternehmen hätten zunächst wohl ihre Vorräte an Dünge- und Futtermitteln aufgebraucht, in ihrer Kalkulation aber die zu erwartenden Preissteigerungen bei Nachbestellungen bereits eingerechnet. Auf dem Bau dürften Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu den besonders starken Preiserhöhungen beigetragen haben. Das gelte vor allem für einige Ballungszentren.

Wettbewerber profitieren von überzogenen Preisanhebungen

Ragnitz ergänzte, gegen überzogene Preisanhebungen helfe nur mehr Wettbewerb. Verbraucher könnten auch billigere Produkte kaufen und so die Gewinninflation dämpfen.

Es bestehe kein Grund für staatliche Eingriffe in die Preise. Auch eine Übergewinnsteuer sei wegen ihrer verzerrenden Wirkung auf die Knappheitssignale des Marktes weder marktkonform noch sei sie rechtssicher durchzusetzen. Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass hinter den Preissteigerungen Absprachen der Unternehmen stehen, seien auch kartellrechtliche Maßnahmen nicht hilfreich.

Den Beitrag Gewinninflation und Inflationsgewinner von Joachim Ragnitz finden Sie hier.

zurück

vg 14.12.2022