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Verbraucherschutz

Bundesnetzagentur zieht fast 15 Millionen Produkte aus dem Verkehr

Quelle: Sewcream/Adobe Stock

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Fehlende CE-Kennzeichnung, unzulässige Frequenznutzung etc.: Die Bundesnetzagentur, Bonn, hat im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Funkstörungen verursachen können oder erhebliche formale Mängel aufweisen. 2021 wurden fast 23 Millionen Produkte vom Markt genommen.

Online-Handel: Blitzwürfel oder Discokugeln besonders auffällig

Konkret hat die Online-Marktüberwachung im Jahr 2022 mehr als 2.600 auffällige Angebote identifiziert und von den entsprechenden Verkaufsplattformen gelöscht. Davon waren mehr als 13 Millionen Geräte betroffen.

Mit über 3,2 Mio. lagen Lichteffektgeräte für den privaten Bereich wie Blitzwürfel oder Discokugeln auf dem ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Neben einer oft fehlenden CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung wurde festgestellt, dass funkgesteuerte Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiten. Den zweiten Platz belegten auffällige Energiespargeräte mit einer Stückzahl von fast 2,8 Mio. Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion wiesen sichtbare formale Mängel auf, beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner. Handsender/Funkfernbedienungen erreichten mit einer Stückzahl von über zwei Mio. den dritten Platz. Grund für eine Sperrung war oft eine unzulässige Frequenznutzung innerhalb militärischer Frequenzbereiche.

Einzelhandel: Batterieladegeräte besonders oft betroffen

Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2022 auf 3.296. Die Agentur hat insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.145 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von 1,72 Millionen Geräten.

Auffällig waren unter anderem Batterieladegeräte, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können. Ein weiteres wichtiges Beispiel sind smarte Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr besteht.

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vg 01.02.2023