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Einwegkunststoff-Fond

Sonderabgabe auf Einwegplastik beschlossen, Hersteller sollen zahlen

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

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Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 1.3.2023 dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20/5164) zugestimmt hat, hat der Bundestag des Gesetz nun  verabschiedet. Das berichtet unter anderem der Spiegel. Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

Ausweitung auf weitere Produkte geplant

Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen und die Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, betonten Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dabei verwiesen sie auch auf Änderungen des Gesetzentwurfes: So sei nun unter anderem vorgesehen, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten. Schon jetzt werde man, anders als ursprünglich geplant, auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper miteinbeziehen.

 

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vg 03.03.2023