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Einwegkunststoff-Fond

So viel sollen die Hersteller für die Plastikentsorgung zahlen

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

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Nachdem die Sonderabgabe auf Einwegplastik beschlossene Sache ist, hat das Bundesumweltministerium (BMUV) jetzt konkrete Angaben zur Höhe der Abgaben veröffentlicht. Diese bemisst sich demnach an der Art und Menge jener Produkte, die betroffene Hersteller zuvor auf den Markt gebracht haben, und dem für jedes Einwegkunststoffprodukt geltenden Abgabesatz. So werden zum Beispiel je Kilogramm in Verkehr gebrachte Tabakfilter künftig 8,945 Euro fällig, der Abgabesatz für To-Go-Getränkebecher liegt bei 1,231 Euro je Kilogramm und für To-Go-Lebensmittbehälter bei 0,117 Euro je Kilogramm. Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden.

Vergangene Woche hatte der Bundestag beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Dafür sollen die Hersteller künftig eine jährliche Abgabe in einen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, um ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen zu decken. Den jährlichen Bedarf der Kommunen, den der Fonds decken soll, schätzt das Umweltbundesamt auf bis zu 434 Millionen Euro.
Das Einwegkunststofffondsgesetz sieht die Erhebung einer Abgabe der Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehältern und -bechern, To-Go-Lebensmittelbehältern, Feuchttüchern und Luftballons vor. Die Abgabe fließt in den vom Umweltbundesamt künftig zu verwaltenden Einwegkunststofffonds.

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vg 07.03.2023